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Donnerstag, 26. September 2013

Der große Rentenklau

Ab 2014 kommt das neue Pensionskonto, das die herben Einbußen bei künftigen Renten erstmals schwarz auf weiß festschreibt. Fast alle Österreicher, die jünger als 59 Jahre sind, werden spürbar verlieren. Widerstand ist zwecklos. Das Pensionskonto treibt ab 2014 fast alle Österreicher in die Falle. Wer bereits im Ruhestand ist oder demnächst geht, zählt zu den Glücklichen.


Ab Jänner 2014 wird es jedoch ernst. Außer dem Pensionskonto gibt es dann keine andere Berechnung für die Renten der meisten Österreicher mehr. Die Ansprüche aller Geburtenjahrgänge ab 1955 bestimmt die PVA dann ausschließlich nach dem, was auf dem Pensionskonto jedes Einzelnen durch dessen Beiträge angespart wird.

Für die Versicherten hat das gravierende Auswirkungen: Bis auf wenige Ausnahmen wird jeder, der heute jünger ist als 59 Jahre, eine deutlich niedrigere Pension beziehen, als er nach den früher geltenden Modellen bekommen hätte.

Zuerst die gute Nachricht: Jeder künftige Rentenbezieher kann ab 2014 seine jährliche Pensionsgutschrift einsehen - und relativ unkompliziert eruieren, wie hoch sein aktueller Pensionsanspruch ist. Die Gesamtsumme auf dem Pensionskonto muss bloß durch 14 dividiert werden, und man erhält die monatliche Brutto-Rentenhöhe.

Und nun zur schlechten Nachricht. Genau genommen gibt es fast nur schlechte Nachrichten. Zusammenfassen lassen sie sich in einem Satz:

Die fetten Rentenjahre sind vorbei.

Denn das Pensionskonto meißelt alle Änderungen in Stein, die von den Reformen der vergangenen Jahre schleichend ins heimische Pensionssystem eingeführt wurden. Wobei es immer darum ging, die Explosion der Staatszuschüsse zu den Pensionen einzudämmen. Mit dem Pensionskonto kommt nun die schriftliche Bestätigung, dass es im Alter weniger Geld gibt.

Die Ergebnisse sind gravierend. Im Vergleich zum alten Pensionsrecht machen die Unterschiede bis zu 25 Prozent aus. So muss etwa eine Frau mit längeren Teilzeitphasen beim Pensionsantritt im Jahr 2043 mit 1.826 Euro brutto ihr Auslangen finden, nach alter Rechtslage wären ihr bei gleichen Voraussetzungen 2.451 Euro Rente zugestanden. Und dafür hätte sie auch noch um fünf Jahre kürzer arbeiten müssen.

Noch schlimmer erwischt es zum Beispiel einen Jungakademiker, der jetzt erst ins Berufsleben einsteigt und sich eine Weile mit schlecht bezahlter Arbeit begnügen muss. Für eine Lebensleistung, die ihm früher rund 3.200 Euro Monatspension gebracht hätte, muss er sich, wenn er in Pension geht, mit knapp 2.500 Euro begnügen. Alle Beträge sind auf Basis der Kaufkraft 2013 gerechnet, um sie vergleichbar zu machen.
(Quelle: Format)

Fazit: Private Pensionsvorsorge ist Gebot der Stunde, fragen Sie Ihren Berater!

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren Berater.

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