Seiten
▼
Donnerstag, 5. September 2013
Risikoversicherung: Raucher zahlen mehr als das Doppelte
Dass Raucher höhere Prämien für Ablebenspolizzen zahlen, dürfte klar sein. Erstaunlich sind Unterschiede von bis zu EUR 606,-- pro Jahr bei ein und demselben Anbieter.
Jedes Jahr bleiben weltweit mehr als fünf Millionen Raucher infolge ihres Lasters auf der Strecke. Zählt man
die Passivraucher dazu, geht alle sechs Sekunden ein Menschenleben in Rauch auf. Es dürfte daher jedem Menschen klar sein, dass die Anbieter von Ablebensversicherungen von Rauchern höhere Prämien verlangen.
Im Vergleich zu Erlebens bzw. Er-und Ablebensversicherungen steht bei reinen Ablebenspolizzen die Wette auf den eigenen Tod im Vordergrund. Die Versicherungssummen sind im Todesfall entsprechend höher und die Versicherer entsprechend penibel bei der Auswahl der Kunden. Oder aber sie verlangen, wie im Fall der Raucher, höhere Prämien.
Beim Versicherer Zurich beträgt zB. bei sonst identen Angaben der Prämienunterschied von Rauchern und Nichtrauchern EUR 606,-- pro Jahr. Geht man noch einen Schritt weiter und vergleicht das günstigste Angebot in unserem Vergleich für Nichtraucher mit dem teuersten Anbieter für einen Raucher, kommt man sogar auf eine Differenz von EUR 731,-- pro Jahr. Am günstigsten kommen Nichtraucher in dem von uns gewählten Szenario bei der Europa Versicherung mit EUR 194,-- weg. Raucher zahlen bei Zurich mit EUR 926,-- am meisten.
Freilich können sich Verhältnisse zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter sehr schnell verschieben, wenn man etwa eine längere Vertragslaufzeit wählt, oder einen älteren Versicherungsnehmer als
Beispiel heranzieht. Abgefragt wird vor Vertragsabschluss alles Mögliche, wobei immer auch ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden muss.
Interessant ist, dass jemand, der vor mehr als einem Jahr zu rauchen aufgehört hat, die gleiche Prämie zahlt wie Nichtraucher. Aber Achtung: "Sollten Ex-Raucher rückfällig werden, ist dies meldepflichtig." Macht er das nicht, wäre das eine Verletzung einer primären Obliegenheit. Im schlimmsten Fall ist der Versicherer
leistungsfrei. Jedoch nur, wenn der Schadensfall kausal ist.
"Eine Obduktion kann der Versicherer zwar nicht verlangen, wenn er der Todesursache eines Versicherungsnehmers auf den Grund gehen will", erklärt der Experte. Allerdings werden im Schadensfall die
behandelnden Ärzte befragt. Möglich ist das deshalb, weil der Versicherte die Ärzte gleich bei Antragsstellung ihrer Schweigepflicht entbinden muss.
Für den Kunden lohnt es sich, vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte zu lesen, denn in den Feinheiten gibt es durchaus Unterschiede. Genauso unabdingbar ist aber vorab ein Prämienvergleich, denn niemand zahlt gerne zu viel, und man muss sich die Zahlung über 20 Jahre oder mehr ja auch leisten können.
Wie unser Prämienvergleich zeigt, fällt das bei Rauchern besonders stark ins Gewicht. Hinzu kommt, dass sie noch ständig Ausgaben für Zigaretten haben. Um das Budget zu entlasten, könnten sie eventuell
den Kauf von Tabakaktien überlegen. So legte der US-Branchenindex S&P500 Tobacco in den vergangenen zehn Jahren um 555% zu, während der branchenübergreifende S&P500 nur 102 Prozent schaffte. Zumindest eine solche Rally kann man mit Nikotin gewinnen.
(Quelle: Wirtschaftsblatt, Autor: Manfred Haider)
Wir meinen, vor Abschluß einer Versicherung Rat beim Experten einzuholen, kann einiges an Geld ersparen. Jahr für Jahr.
Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen