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Donnerstag, 4. Dezember 2014

Werden Strafzinsen auf Sparbüchern normal?

Bedenken dieser Art kursieren bereits seit längerem durch die Kreise der Finanzexperten. Seit die EZB die Leitzinsen auf das Rekordtief von 0,05% gesenkt hat, um das Wirtschaftswachstum zu erhöhen, verrechnen einige wenige Banken bereits Strafzinsen auf Konten und Sparbüchern.

"[...] Auch die EZB verlangt bereits Strafzinsen von Banken, die bei ihr kurzfristig Geld parken. Sie setzt darauf, dass die Banken das Geld dann lieber weiterverleihen und die Konjunktur ankurbeln. Bei der deutschen Skatbank zahlen nur Kunden den Strafzins, die mehr als 500.000 Euro auf dem Tagesgeld-Konto haben. Bei Girokonten gilt es für Summen über zwei Millionen Euro. In Österreich haben Banken bislang negative Zinsen für Privatkunden ausgeschlossen.[...]" (Quelle: Die Presse)

Noch werden für österreichische Spareinlagen positive - wenn auch ganz geringe - Zinsen bezahlt. Aufpassen muss man dabei bei den Gebühren und Vorschußzinsen, die Banken in einigen Fällen bereits auf Einlagen rechnen, die dann durchaus schon eine negative Verzinsung auslösen können. Damit bei generell verrechneten Strafzinsen auf Konten und Spareinlagen die Anleger nicht zum natürlichen Mittel der Vermeidung greifen, nämlich der Behebung des Guthabens und der Aufbewahrung als Bargeld im Sparstrumpf oder im Tresor, müsste zuerst das Bargeld abgeschafft werden. Denn wenn alle Sparer ihre Einlagen beheben wollen, sind die Banken mit der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkapitalquote von 8% bis 13% zahlungsunfähig! Die ersten Anfänge sehen wir einerseits bereits in Italien im Verbot von Barzahlungen über EUR 1.000,-- und wird uns Konsumenten andererseits schmackhaft gemacht über die Bequemlichkeit der Bezahlung mittels iPhone, Berührungsloser Bankomatkarte, uvm.

Expertentipp:
Zur Geldaufbewahrung sind nicht nur Sparbücher, sondern sind auch Wertpapiere geeignet. Unsere Experten zeigen Ihnen für Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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