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Freitag, 2. Januar 2015

Falschberatung: Bank muss Verlust aus Alpine-Anleihe ersetzen


"[...] Die Erste Bank muss einer Anlegerin, die Anfang 2012 Anleihen des später insolvent gewordenen Baukonzerns Alpine gezeichnet hatte, ihr Investment von 8000 Euro zurückzahlen. Das rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen [...] begründet Richter Andreas Horvath so: " Es ist schwer vorstellbar, dass die Erste Bank Gruppe erst durch Medienberichte von den vom Alpine-Konzern erwirtschafteten Verlusten Kenntnis erlangte." Die Bank hätte demnach als Hauptgläubiger über die finanziellen Verhältnisse des Baukonzerns früher Bescheid wissen müssen. [...]" (Quelle: Die Presse)

Experten Kommentar 
Dass in letzten Jahren einige sehr verlustreiche und ungeahnte finanzielle Skandale auftraten, hat ja so gut wie jeder mitbekommen und mussten leider auch viele am eigenen Leib bitter erfahren! Dass aber solch großen Skandale sowohl von den Medien als auch von den Aufsichtsbehörden kaum verfolgt wurden, ist sehr verwunderlich! Jedoch zeigt auch dieser Fall, dass Österreich hier gesetzlich gut geregelt ist und die Anleger - wenn auch nach viel Kopfschmerzen - dann doch zu ihrem Recht kommen können.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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