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Dienstag, 29. Oktober 2019

Nachhaltigkeit: Neue Pflichten für Berater


[... Bald müssen Anlageberater verpflichtend die Nachhaltigkeitsvorlieben der Kunden abfragen. Das sieht der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vor. FONDS professionell hat bei österreichischen Profis von neuen Sorgen, aber auch von Chancen gehört.


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 
Im Kampf gegen den Klimawandel fehlen der EU-Kommission jährlich 180 Milliarden Euro. Wie diese Lücke gefüllt werden soll, steht seit gut einem Jahr fest: Private Anleger, genauso wie institutionelle Investoren, Fondsgesellschaften, Banken, Versicherungen etc. – kurz die gesamte Finanzindustrie – sollen an einem Strang ziehen und das Geld bevorzugt in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten stecken. So steht es im ­"Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums", den die Kommission im März 2018 veröffentlicht hat.

Wertpapier- oder Versicherungsvermittler und -berater müssen nämlich künftig verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen. Das sehen die Abänderungen von Mifid II und IDD vor, die bereits als finale Vorschläge formuliert sind und die kommendes Jahr oder 2021 geltend werden könnten.  ...] Quelle: www.fondsprofessionell.com


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Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.


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