Seiten

Dienstag, 17. Dezember 2019

Restalkohol: OGH zur Deckungspflicht des Unfallversicherers

[... 3.12.2019 – Unter Alkoholeinfluss geriet eine Autofahrerin in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Von ihrem Unfallversicherer forderte sie 220.000 Euro. In den Versicherungsbedingungen waren aber Unfälle ausgeschlossen, die Folge einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch Alkohol waren. Das Nichtbewältigen von Kurven sei ein typischer durch Alkohol verursachter Fahrfehler, damit sei der Ausschlussgrund verwirklicht, urteilte der OGH. ...] Quelle: https://www.versicherungsjournal.at


Expertentipp: #Weihnachten #Alkohol #Führerschein #Versicherung
Zur Weihnachtszeit lässt man es sich gerne gut gehen und darf auf die guten Leistungen auch einmal Anstoßen!

In Österreich sieht man es aus Tradition immer noch gerne als Kavaliersdelikt dann doch mit dem Auto nach Hause zu fahren!

Was den meisten nicht bewusst ist, auch wenn man unter der gesetzlichen Grenze von 0.5 Promille liegt  - wenn es zu einem Unfall kommt steigt die Versicherung immer aus, wie hier gut beschrieben wurde! Das bedeutet, wenn man Glück hat bekommt man selbst kein Geld, doch wenn man Pech hat und andere auch noch verletzt oder Tod sind, ist der  finanzielle Schaden aufgrund des Alkoholeinflusses selbst zu begleichen - doch wenn es soweit ist, ist das noch das kleinste Dilemma! 

Denn auch schon nach nur einem Punsch hat man immer Schuld an dem Unfall, vielleicht auch wegen Totschlag oder schweren Körperverletzung dann könnte auch noch ein Aufenthalt im Gefängnis dazu kommen!

Neben dem furchtbaren möglichen Lebensunglück für andere, ist damit das eigene Leben auch zerstört!

Darum genießen Sie die Weihnachtsfeiertage und investieren Sie neben den Geschenken und Punsch lieber auch ein paar Euro in ein Taxi!




Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.


Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen