Finanzministerin Maria Fekter beendete am 14.05.2013 ihre Blockade gegen den Datenaustausch. (Quelle: OÖN)
Finanzministerin Maria Fekter gab unter dem
großen Druck innerhalb der EU und auch von Bundeskanzler Werner Faymann
am Dienstag in Brüssel im Kreis der EU-Finanzminister eine
Blockadehaltung auf, die nicht nur der Anfang vom Ende des
Bankgeheimnisses ist.
Die EU-Kommission konnte dadurch in einem ersten
Schritt einstimmig von allen EU-Staaten beauftragt werden, Verhandlungen
mit Drittstaaten wie der Schweiz, Liechtenstein oder Monaco über einen
automatischen Informationsaustausch von Kontodaten aufzunehmen. Was sind
in diesem Zusammenhang die wichtigsten Folgen, die sich vor allem für
Österreich ergeben?
1 Wird das Bankgeheimnis sofort aufgegeben?
Nein, vorerst ändert sich weder für ausländische noch für inländische
Inhaber von Konten bei österreichischen Banken etwas. Österreich gab
aber seine grundsätzliche Blockade gegen einen automatischen Austausch
von Kontodaten auf. Wie ein solcher ausschauen könnte, muss von der
EU-Kommission nicht nur mit Drittstaaten zuvor ausverhandelt und von der
Staatengemeinschaft beschlossen werden. Darüber hinaus gibt es
intensive Diskussionen über eine Ausweitung der entsprechenden
Zinsbesteuerungsrichtlinie, für die Österreich und Luxemburg bisher eine
Sonderregelung zugestanden bekommen haben.
2 Fällt das Bankgeheimnis auch für Österreicher?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich Österreich am automatischen
Informationsaustausch von Kontodaten beteiligt, fällt das Bankgeheimnis
für Steuerausländer. Die Regierung will das Bankgeheimnis für
Steuerinländer aber nicht antasten. Sollten jetzt Steuerausländer wegen
Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes beim Europäischen Gerichtshof
(EuGH) klagen, könnten sie Recht bekommen. Die Meinungen der Juristen
gehen hier auseinander.
3 Welche Bedingungen stellte Österreich für sein Ja?
Die Kommission sicherte Österreich zu, dass es seine bilateralen
Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein über die Besteuerung von
Zinserträgen behalten kann. Fekter rechnet daraus mit jährlichen
Einkünften in der Höhe von rund 75 Millionen Euro. Österreich und
Luxemburg fixierten darüber hinaus mit der Kommission, dass in den
Verhandlungen mit Drittstaaten über einen automatischen Austausch von
Kontodaten die aktuelle Dynamik der Diskussion immer mitberücksichtigt
werde. Das heißt: Österreich darf diesen Ländern gegenüber nicht
schlechtergestellt werden. Und drittens betonte Fekter, sie sei „stolz
darauf, dass es gelungen ist, spezielle anonyme Trusts“ anzugehen. Ziel
ist, auch die Steuerhinterziehung über wilde Firmengeflechte zu
bekämpfen, wo oft nicht der wahre Eigentümer zu erkennen ist.
4 Warum hatte Österreich bisher Sonderrechte?
Der automatische Informationsaustausch von Kontodaten gilt in der EU
seit 2000 als Ziel. 25 Staaten führten ihn 2003 ein. Luxemburg und
Österreich hielten mit Hinweis auf das Bankgeheimnis aber daran fest,
dass eine Besteuerung der Zinserträge die bessere Methode sei. Auch so
würde Schwarzgeld erfasst und man müsse sich nicht mit einem Datenberg
herumplagen. Nun setzt sich aber die Meinung durch: Die Quellensteuer
erfasse zwar die Zinserträge, verhindere aber nicht den Zufluss von
neuem Schwarzgeld. Daher sei der automatische Datenaustausch besser,
auch als Abschreckung. (Quelle: OÖN)
Hier stellt sich die Frage, wollen die Staaten das Bankgeheimnis nur aus steuerlichen Gründen aufheben oder geht es hier auch darum, im Falle des Falles (Zypernmodell) leichteren Zugriff auf alle Konten zu bekommen?
Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.
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