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Dienstag, 13. Mai 2014

Was geschieht bei Fondsfusionen?

Fondsgesellschaften schaffen durch Fusionen ein überschaubareres und klareres Produktangebot. Fonds, derenAnlageschwerpunkte sich vergleichsweise wenig voneinander unterscheiden, werden zusammengelegt. Dies macht die Fondspalette übersichtlicher.


Bei der Fondsfusion übernimmt der aufnehmende Fonds alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds zu einem bestimmten Stichtag zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Damit werden grundsätzlich auch nicht realisierte Gewinne bzw. Verluste der einzelnen Positionen des übertragenden Fonds mit übertragen.

Die Fondsanteile des ursprünglichen Fonds werden automatisch zum jeweiligen Stichtag vom Kundendepot
verkauft und die neuen Anteile des aufnehmenden Fonds auf das Depot gekauft. Dabei wird das Umtauschverhältnis auf 1.000stel Anteile gerechnet, ein eventuell auftretender Spitzenausgleich wird am Kundenverrechnungskonto automatisch gutgeschrieben. Regelmäßige Ansparraten werden automatisch berücksichtigt und zum Fusionszeitpunkt umgestellt.

Um einen umfassenden Schutz der Anleger sicherzustellen, muss jede Fondsfusion von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt werden. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob eine weitgehend gleichartige Vermögensstruktur in den beiden Wertpapierfonds gegeben ist. Jede Fondsfusion wird anschließend in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Für Wertpapierkunden stellt eine derartige Fusion keine finanziellen Nachteile dar.

Die im untergehenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge gehen im Zuge der Fusion verloren, die im übernehmenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge bleiben bestehen. Einheitliche Standards österreichischer Lagerstellen regeln den Umgang mit Fondsfusionen im Zusammenhang mit der Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilsinhabern des untergehenden Fonds, die ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein steuerlicher Nachteil entstehen sollte.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Wertpapierpositionen und Kapitalmaßnahmen auf Ihrem Depot haben, wenden Sie sich an unsere Experten.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

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