Seiten

Montag, 28. Juli 2014

FMA senkt Garantiezinssatz in der Lebensversicherung

Jetzt ist es fixiert: Der Garantiezinssatz in der Lebensversicherung und der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge wird auf 1,5 Prozent sinken. Eine entsprechende Novelle der Finanzmarktaufsicht zur Höchstzinssatz-Verordnung ist nun verabschiedet worden.

Aktuell liegt der höchstzulässige Garantiezinssatz in der klassischen Lebensversicherung und in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge noch bei 1,75 Prozent. Allerdings war schon seit geraumer Zeit erwartet worden, dass er demnächst sinken wird. Die Frage war nur: um einen Viertel- oder einen halben Prozentpunkt?
Bereits vor eineinhalb Monaten hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Stoßrichtung bekannt gegeben, nun ist die Antwort fix: Der höchste zulässige Garantiezinssatz wird auf 1,5 Prozent sinken. Grundlage ist eine am 17. Juli in Kraft getretene Novelle zur Höchstzinssatz-Verordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 179/2014).

Senkung kommt 2015

Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Sie ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2015 liegt.
(Quelle: Versicherungsjournal)

Fragen Sie unsere Experten für interessante Vorsorgealternativen!

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen