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Sonntag, 27. Dezember 2015

Terrorismus - ein versicherbares Risiko?

Quelle: Die Presse, APA/dpa/Federico Gambarini

"[...] Die heimische Versicherungsbranche hält 2003 200 Millionen Euro im Österreichischen Terrorpool parat. [...]

Jeder Schadensfall ist bis zur Höhe von fünf Millionen Euro gedeckt. Versichern lassen sich alle Sachschäden auf österreichischem Boden, sei es an Haus, Wohnung oder Betrieb. Ausgenommen davon sind Haftpflicht, Rechtsschutz- und Transportversicherungen.[...] Doch der Terrorpool umfasst ausnahmslos Sachschäden auf heimischem Boden, bietet also nur begrenzten Schutz. So drängt sich die Frage auf: Wie können österreichische Versicherungsnehmer für sich und andere im Ablebensfall – sei es am Heimatort, sei es auf Dienst- oder auch Urlaubsreisen – versicherungsrechtlich vorsorgen? [...] Das hängt konkret davon ab, wo sich der Todesfall ereignet. „Wenn jemand privat nach Paris gefahren und dort bei den Anschlägen zu Tode gekommen wäre, hätte der volle Deckungsschutz gegriffen“, stellt Mathias Frisch, Lebensversicherungsexperte bei der Wiener Städtischen klar. Sowohl Risiko- als auch Ablebensversicherungsmodelle greifen ebenso bei Terrorakten auf österreichischem Boden. Anders liegen die Dinge, wenn sich der Versicherte privat in ein Krisengebiet und damit aktiv in Gefahr begibt. Wenn das österreichische Außenministerium für dieses Land eine Reisewarnung ausgibt, fällt der Versicherungsschutz weg, sagt Carolina Burger: „Der Grund ist einfach. Bei Rückholungs- und Überführungsfällen arbeiten wir mit Assistance-Dienstleistern zusammen, die sich weigern, in diese Gebiete zu reisen.“[...]" (Quelle: Die Presse)


Expertentipp:
Durch die schrecklichen Anschläge in Paris, ist bei vielen unserer Klienten die Frage aufgetaucht, ob es neben dem persönlichen menschlichen Schicksalsschlag, der durch nichts aufzuwiegen ist, möglichts ist, die Kosten für die Behandlungen im Krankenhaus oder auch Sachschäden abzudecken. Das ist tatsächlich ein Problem. Wie in dem Artikel von dem Redakteur gut beschrieben wurde, sind Terrorakte grundsätzlich unversicherbar, aber die Frage ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Fragen Sie unsere Experten!

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