Quelle: Die Presse, APA/dpa/Federico Gambarini |
"[...] Die heimische Versicherungsbranche hält 2003 200 Millionen Euro im Österreichischen Terrorpool parat. [...]
Jeder Schadensfall ist bis zur Höhe von fünf Millionen Euro gedeckt. Versichern lassen sich alle Sachschäden auf österreichischem Boden, sei es an Haus, Wohnung oder Betrieb. Ausgenommen davon sind Haftpflicht, Rechtsschutz- und Transportversicherungen.[...] Doch der Terrorpool umfasst ausnahmslos Sachschäden auf heimischem Boden, bietet also nur begrenzten Schutz. So drängt sich die Frage auf: Wie können österreichische Versicherungsnehmer für sich und andere im Ablebensfall – sei es am Heimatort, sei es auf Dienst- oder auch Urlaubsreisen – versicherungsrechtlich vorsorgen? [...] Das hängt konkret davon ab, wo sich der Todesfall ereignet. „Wenn jemand privat nach Paris gefahren und dort bei den Anschlägen zu Tode gekommen wäre, hätte der volle Deckungsschutz gegriffen“, stellt Mathias Frisch, Lebensversicherungsexperte bei der Wiener Städtischen klar. Sowohl Risiko- als auch Ablebensversicherungsmodelle greifen ebenso bei Terrorakten auf österreichischem Boden. Anders liegen die Dinge, wenn sich der Versicherte privat in ein Krisengebiet und damit aktiv in Gefahr begibt. Wenn das österreichische Außenministerium für dieses Land eine Reisewarnung ausgibt, fällt der Versicherungsschutz weg, sagt Carolina Burger: „Der Grund ist einfach. Bei Rückholungs- und Überführungsfällen arbeiten wir mit Assistance-Dienstleistern zusammen, die sich weigern, in diese Gebiete zu reisen.“[...]" (Quelle: Die Presse)Expertentipp:
Durch die schrecklichen Anschläge in Paris, ist bei vielen unserer Klienten die Frage aufgetaucht, ob es neben dem persönlichen menschlichen Schicksalsschlag, der durch nichts aufzuwiegen ist, möglichts ist, die Kosten für die Behandlungen im Krankenhaus oder auch Sachschäden abzudecken. Das ist tatsächlich ein Problem. Wie in dem Artikel von dem Redakteur gut beschrieben wurde, sind Terrorakte grundsätzlich unversicherbar, aber die Frage ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Fragen Sie unsere Experten!
Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.
Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen