Es "[...] wird sich der Staat aus dem bestehenden System zurückziehen und nicht länger für Spar- und Girokonten der Bürger haften. [...] Bankguthaben bleiben bis 100.000 Euro geschützt.
Bisher garantierte aber die Republik die Beträge zwischen 50.000 und
100.000 Euro – diese Zusicherung soll laut einem Gesetzesentwurf des
Finanzministeriums ab Juni fallen. Stattdessen werden die Banken
verpflichtet, nach und nach in einen eigenen Sicherungsfonds anzusparen.[...]
VKI hegt Zweifel!
"
Ob der neue Einlagensicherungsfonds auch nur die Insolvenz einer größeren Bank auffangen kann, ist fraglich", so der Konsumentenschützer Kolba. [...]" (Quelle:
Der Standard)
Expertentipp:
Gerade vor dem Hintergrund, dass die größten österreichischen Banken sich sehr stark im Osten engagiert haben und dort vor vielfätligen Problemen stehen, sowie mit dem Wissen, dass alleine die Abwicklung der Hypo Alpe Adria bislang 18 Mrd. EUR verschlungen hat, sind die Zweifel des VKI mehr als berechtigt. Die Frage, wie sicher die Spareinlagen überhaupt sind, wird daher immer mehr eine Frage der Bonitätsbeurteilung der jeweiligen Bank. Wichtig ist, dass den Sparern bewußt wird, dass das Guthaben auf ihrem Sparbuch oder Sparkonto letztlich nur einen Kredit an die Bank darstellt. Mittlerweile ist dieser Kredit fast schon als zinsenlos zu bezeichnen. Und wer würde einem Unternehmen freiwillig ohne Besicherungen einen zinsenlosen Kredit gewähren? Somit ist die Bezeichnung "Sparbuch" nichts anderes als eine euphemistische Umschreibung eines unbesicherten Kredites an die Bank. Gehen Sie mal in Ihre Bank und fragen Sie Ihren Berater nach Sicherheiten für den Kredit, den Sie ihnen gegeben haben und posten Sie die Reaktion hier als Kommentar. Und stellen Sie sich bitte kurz folgende Frage: "[...] was ist Ihrer Einschätzung nach sicherer: Ein Investment in die
dividendenstärksten multinational tätigen Unternehmen der Welt oder die
zinsenlose "Kreditvergabe" an eine österreichische Bank, die derzeit
hoffen muss, dass die in Osteuropa vergebenen Kredite eines Tages doch
zurückbezahlt werden. [...]" (Quelle:
Fondsprofessionell)
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