Mittwoch, 16. Dezember 2015

Grundstücke erben oder schenken wird teurer

"[...] Erben und Schenken innerhalb der Familie wird ab Anfang 2016 großteils teurer - wie stark, lässt sich durch eine neue Verordnung der Finanz feststellen. Darin sind zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ab 1. Jänner mehrere Berechnungsmöglichkeiten vorgegeben. Die neue Steuer zu errechnen ist höchst kompliziert, und meistens wird es teurer, so der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK).

Für die ersten 250.000 Euro Grundstückswert beträgt der Steuersatz künftig 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro 2,0 Prozent und darüber hinaus - also über 400.000 Euro - dann 3,5 Prozent. [...] Bisher gilt der dreifache Einheitswert einer Immobilie als Bemessungsgrundlage - und darauf zwei Prozent Grunderwerbsteuer. Ab 2016 aber wird der sogenannte "Grundstückswert" als Basis herangezogen. [...]." (Quelle: Die Presse)


Expertentipp:
Das große Rätselraten über die neue Besteuerung vom Vererben von Immobilien geht ins Finale! Fakt ist auf jeden Fall, dass es zum größten Kauf- und Verkaufsboom von Immobilien, seit der Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008, geführt hat. Ob das rasche Kaufen und Verkaufen der Immobilien immer sinnvoll war, wird sich erst im Nachhinein weisen.
Zu bedenken ist, dass die neue Besteuerung vor allem einmal Luxusobjekte betreffen wird. Viele Menschen haben bereits Immobilien im Wert von mehr als 1 Million Euro. Doch gerade hier sind oft wesentliche andere Faktoren für die langfristige Wertsteigerung oder den Kapitalerhalt ausschlaggebend.
Wie z. B. der optimale Verkaufszeitpunkt für den besten Preis. Wie sieht es im jetzigen Jahr mit der Einkommensteuer privat aus oder was für Anlagealternativen stehen mir zur Verfügung? Denn wenn dann das Geld nur sinnlos mit aktuell fast 0% am Sparbuch liegt, hat man bei einer höheren Inflation, schon nach 5 Jahren alle hohen Gewinne wieder vernichtet!

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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