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Dienstag, 16. Mai 2017

Achtung bei Erbschaftsangelegenheiten im Zusammenhang mit Kommanditbeteiligungen (geschlossenen Fonds)


Vor einiger Zeit stellte sich in einem Beratunngsgespräch folgende Situation dar: Eine Kundin hatte von ihrer Mutter Anteile an mehreren geschlossenen Private Equity Fonds geerbt. Bei einer dieser Beteiligungen lief noch ein Sparplan und es haben sich folgende Fragen gestellt:
  •     Muss die Erbin den Sparplan fertig besparen?
  •     Kann die Erbin diese Beteiligungen auflösen, zurückgeben und sich das Kapital ausbezahlen lassen?
  •     Was muss die Erbin machen, um an das geerbte Kapital zu kommen?
Von der Beteiligungsgesellschaft erhielten wir dazu folgende Auskunft:
"Laut Gesellschaftsvertrag gehen alle Rechte und Pflichten der Beteiligungen im Todesfall eines Anlegers an die gesetzlichen Erben über. Somit sind diese auch zur Weiterbesparung der Anlage verpflichtet. Daraus ergibt sich auch das ebenfalls die Erben keine Möglichkeit haben, die Beteiligung vorzeitig zu kündigen/beenden. Da das eingezahlte Kapital in die Beteiligungsunternehmen weiter investiert wird, steht dieses zu keiner Zeit zur freien Verfügung der Anleger."


Expertentipp
Geschlossene Beteiligungen bergen enormes Risiko in sich, denn einerseits werden durch die Form einer Direktbeteiligung am Unternehmen (meistens als Kommanditist) klassische Schutzmechanismen wie zb. der Konsumentenschutz etc ausgeschaltet und andererseits existiert auch kein Sekundärmarkt über die Börsen. Und somit ist keine Liquidität vorhanden und der jederzeitige Zugriff auf das eigene Geld praktisch unmöglich. Zudem kommen dann noch häufig hohe versteckte Gebühren hinzu und somit entsteht dann in schlechten wirtschaftlichen Zeiten schnell ein Liquiditätsmangel und dann folgt auch oft der Konkurs. Insofern empfehlen wir unseren privaten Klienten generell von solchen Investments abzusehen. Außer man hat beste persönliche Kontakte zum Management und kann auf die handelnden Personen vertrauen. Denn oft gab es in der Vergangenheit bei derartigen Investmentkonstrukten sehr große Probleme. Allen diesen Produkten ist gemein, dass sie ebenfalls meistens als direkte Unternehmensbeteiligungen verkauft wurden. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich rasch an unsere, sie helfen Ihnen gerne unverbindlich mit bester Expertise weiter.


Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

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