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Donnerstag, 18. Mai 2017

Braut sich neues Ungemach in der Bankenlandschaft Europas zusammen?

Quelle: Pixabay

Beobachter der europäischen und österreichischen Bankenszene vermuten dass sich die Staat(en) und die Finanzbranche auf einen größeren Ausfall in der Bankenlandschaft in Europa und/oder in Österreich vorbereiten. 



Die Chronologie der Ereignisse:

  1. Juli 2015: Österreich verabschiedet auf Basis einer EU-Richtlinie das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Wesentliche Änderung zum vorigen System: Nicht mehr der Staat, sondern die Banken haften seither für die Sicherung der Spareinlagen selber bis EUR 100.000,--. Dazu wird in einen Fonds einbezahlt, der bis 2025 mit EUR 1,5 Mrd. aufgefüllt sein muss. Zur Erinnerung: die Spareinlagen in Österreich werden mit ca. EUR 180 Mrd. beziffert. Allein im Spitzeninstitut des Raiffeisenkonzerns, der RBI, liegen mehr 2 Mrd. Euro. Der Sicherungsfonds reicht somit wahrscheinlich nicht aus, um die Einlagen einer Großbank abzusichern. (Wir haben haben bereits 2014 darüber berichtet.)
  2. März 2017: Die Wirtschaftskammer Österreich fordert die Vermögensberater auf, ihre Kunden über die Gefahren eines Kautionsbandes im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zu informieren: "Theoretisch kann sich folgender Nachteil für den Kreditnehmer ergeben: Im Fall der Insolvenz der Bank besteht ein „Ausschluss auf Aufrechnung“ ... Normalerweise können darüber hinaus gehende Forderungen mit Verbindlichkeiten gegenüber der Bank mit Forderungen (zB Spareinlagen) aufgerechnet werden. Diese Möglichkeit entfällt jedoch beim Kautionsband." (Quelle: Wirtschaftskammer) Bislang war ein Konkurs einer Bank noch kein Thema in der Kommunikation der Wirtschaftskammer Österreich.
  3. Mai 2017: Die Finanzmarktaufsichtsbehörde fordert die beaufsichtigten Unternehmen auf, ihr mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie "bail-in" fähige Finanzinstrumente an ihre Kunden vermittelt haben. "bail-in" fähig bedeutet, dass im Fall eines Konkurses einer Bank die Finanzierung primär über eine Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger erfolgen („bail-in“) wird. Das könnte bedeuten, dass die Aufsichtsbehörden aktuell eine Statistik hinsichtlich des potentiellen Schadenausmaßes im Falle eines Bankenkonkurses erstellen. Österreich- und/oder europaweit.
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Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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