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„Die
Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor der Onecoin Ltd. mit mutmaßlichem Sitz in
Sofia. In Österreich läuft derzeit zumindest eine Ermittlung rund um das
Unternehmen, das sich als Kryptowährungsanbieter sieht. […] Konkret geht
es darum, dass Onecoin oder Unternehmen im Umfeld sogenannte Onecoins als
Zahlungsmittel verkauft und einen Rückkauf versprochen haben, erklärt die FMA
gegenüber FONDS professionell ONLINE. Die Behörde ortet einen Verstoß gegen §1
Abs.1 Z.6 des Bankwesengesetzes (BWG). Dem Unternehmen sei eine gewerbliche
Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln nicht gestattet. […].“ (Quelle: Fondsprofessionell)
Während in den großen Boulevardmedien momentan nur noch zum
jeweils nächsten Rekordhoch bei Kryptowährungen und Bitcoins berichtet wird,
haben sich beispielsweise bei der Digitalwährung "Mycoin" im Jahr
2017 alleine in Deutschland schon über 350 Mio. Euro "in Luft
aufgelöst" und die Finanzmarktaufsicht gab auch schon im Sommer für den
Kryptowährungsanbieter "Onecoin" eine Warnung heraus.
Das sollte einen doch sehr bedenklich stimmen, insbesondere
unter dem Aspekt, dass sowohl in Asien als auch in Russland heuer schon
wesentliche Beschlüsse gegen digitale Währungen gefallen sind.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aktuell eher noch
auf klassische Sachwert-Veranlagung wie Immobilien oder Edelmetalle setzen, bis
bei Bitcoins grundsätzliche, rechtliche und staatliche Rahmenbedingungen
vorhanden sind.
Und sollte tatsächlich eine neue, staatlich anerkannte
Kryptowährung eingeführt werden, so könnte es für viele kleine digitale
Währungen sehr problematisch werden denn:
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