Donnerstag, 9. November 2017

Onecoin: Neue Ermittlungen und FMA-Warnung


Quelle: www. pixabay.com

„Die Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor der Onecoin Ltd. mit mutmaßlichem Sitz in Sofia. In Österreich läuft derzeit zumindest eine Ermittlung rund um das Unternehmen, das sich als Kryptowährungsanbieter sieht. […] Konkret geht es darum, dass Onecoin oder Unternehmen im Umfeld sogenannte Onecoins als Zahlungsmittel verkauft und einen Rückkauf versprochen haben, erklärt die FMA gegenüber FONDS professionell ONLINE. Die Behörde ortet einen Verstoß gegen §1 Abs.1 Z.6 des Bankwesengesetzes (BWG). Dem Unternehmen sei eine gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln nicht gestattet. […].“ (Quelle: Fondsprofessionell)

Während in den großen Boulevardmedien momentan nur noch zum jeweils nächsten Rekordhoch bei Kryptowährungen und Bitcoins berichtet wird, haben sich beispielsweise bei der Digitalwährung "Mycoin" im Jahr 2017 alleine in Deutschland schon über 350 Mio. Euro "in Luft aufgelöst" und die Finanzmarktaufsicht gab auch schon im Sommer für den Kryptowährungsanbieter "Onecoin" eine Warnung heraus.
Das sollte einen doch sehr bedenklich stimmen, insbesondere unter dem Aspekt, dass sowohl in Asien als auch in Russland heuer schon wesentliche Beschlüsse gegen digitale Währungen gefallen sind.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aktuell eher noch auf klassische Sachwert-Veranlagung wie Immobilien oder Edelmetalle setzen, bis bei Bitcoins grundsätzliche, rechtliche und staatliche Rahmenbedingungen vorhanden sind.
Und sollte tatsächlich eine neue, staatlich anerkannte Kryptowährung eingeführt werden, so könnte es für viele kleine digitale Währungen sehr problematisch werden denn:



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