Donnerstag, 2. November 2017

#LEI - Veränderungen für Firmenkunden



Ab dem Jahr 2018 kommen viele Veränderungen im Zusammenhang mit dem Finanzsektor auf KundInnen und BeraterInnen zu.

Die Veränderungen bzw. Verschärfungen der Gesetze sind jedoch bereits jetzt spürbar. So müssen juristische Personen, das heißt Vereine, Stiftungen und GmbHs, im Zuge der Umsetzung der MIFID / MiFIR bei Wertpapier - Transaktionen die Legal Entity Identifier Nummer ( = LEI - Nummer) beantragen oder bekannt geben. Das ist eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt ermöglicht und vom Kunden selbst beantragt werden muss.

Ab dem Jahr 2018 ist die LEI-Nummer bei Neueröffnungen von Wertpapierdepots für juristische Personen generell erforderlich und unsere geprüften Wertpapier- und Fondsberater
stehen Ihnen natürlich bei der Beantragung gerne zu Verfügung!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen