Ab dem Jahr 2018 kommen viele Veränderungen im Zusammenhang mit
dem Finanzsektor auf KundInnen und BeraterInnen zu.
Die
Veränderungen bzw. Verschärfungen der Gesetze sind jedoch bereits jetzt spürbar. So
müssen juristische Personen, das heißt Vereine, Stiftungen und GmbHs, im Zuge
der Umsetzung der MIFID / MiFIR bei Wertpapier - Transaktionen die Legal Entity
Identifier Nummer ( = LEI - Nummer) beantragen oder bekannt geben. Das ist eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die
weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt
ermöglicht und vom Kunden selbst beantragt werden muss.
Ab dem Jahr 2018 ist die LEI-Nummer bei Neueröffnungen von Wertpapierdepots für juristische Personen generell erforderlich und unsere geprüften Wertpapier- und Fondsberater stehen Ihnen natürlich bei der Beantragung gerne zu Verfügung!
Ab dem Jahr 2018 ist die LEI-Nummer bei Neueröffnungen von Wertpapierdepots für juristische Personen generell erforderlich und unsere geprüften Wertpapier- und Fondsberater stehen Ihnen natürlich bei der Beantragung gerne zu Verfügung!
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