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Mittwoch, 13. September 2023

Unwetterschäden: Was die Haushaltsversicherung abdeckt #Versicherungen #Unwetterschäden #Vorsorge #InvestconAktuelles #Klimawandel


Das Ausmaß der durch die Unwetter der vergangenen Tage entstandenen Schäden ist enorm. Was deckt welche Versicherung, und was müssen Betroffene jetzt wissen?

Welche Versicherung ist zuständig für Möbel und Gegenstände?

Antwort: Für alles, was sich im Haus befindet, ist die Haushaltsversicherung zuständig – hier sollte geprüft werden, ob Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen mitversichert sind.

Frage: Und wenn das Haus selbst betroffen ist?

Antwort: Unwetterschäden an Gebäuen deckt die Eigenheimversicherung. Neben Sturm- und Hagelschäden sind in der Basisdeckung Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Rückstau, Niederschlags- und Schmelzwasser versichert. Bei Hochwasser besteht laut Angaben der Wiener Städtischen in Österreich eine Unterversicherung: Rund 75 Prozent haben nur die Basisdeckung von 20.000 Euro. Schäden durch Hagel oder Sturm sind nur bis zur Versicherungssumme des jeweiligen Vertrags gedeckt. Oft reicht der Versicherungsschutz nicht aus, weil die Deckungssummen zu gering sind und eine Wertanpassung nicht in allen Verträgen vereinbart ist. Oft werden Wertsteigerungen bei Immobilien, auch durch Zubau oder Pool, bei der Versicherung nicht gemeldet – das wirkt sich im Schadensfall negativ aus.

Frage: Wer ist zuständig für Schäden an Autos?

Antwort: Hier kommt die Kfz-Versicherung ins Spiel. Aber Achtung: Wurde ein Fahrzeug durch Wasser in Mitleidenschaft gezogen, darf es laut ÖAMTC nicht mehr gestartet werden, da sonst der Motor zerstört werden könnte. Wird das nicht beachtet, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. Bei Schäden am Auto zahlt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung – eine normale Haftpflichtversicherung zahlt für Unwetterschäden hingegen nichts.

Frage: Wie muss ich der Versicherung den Schaden melden?

Antwort: Gemeldet werden sollte ein Schaden immer schriftlich. Das geht mittlerweile recht rasch über die Apps der Versicherungshäuser. Wichtig ist, dass alle Schäden gut dokumentiert werden. Auch die Aufräumarbeiten sollten dokumentiert werden – denn auch für Eigenleistungen bei Aufräumarbeiten kommen Versicherungen auf. "Wichtig ist, dass Betroffene die Schäden mit Fotos dokumentieren – und wenn möglich sollten zerstörte oder beschädigte Sachen nicht gleich weggeworfen, sondern aufgehoben werden“, sagt Wendler.

Frage: Was passiert, wenn die Versicherung einen Schaden nicht deckt?

Antwort: Einige Kosten sind zumindest steuerlich anrechenbar. Kosten für Katastrophenschäden etwa können steuerlich in der Einkommensteuererklärung oder in der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Gibt es Schäden in Betrieben, sind diese grundsätzlich als Betriebsausgabe abzugsfähig. ...] Quelle: www.derstandard.at

Invest-con Group Beteiligungs Expertentipp:

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay





Die Unwetterkatastrophen in Kärnten und der Steiermark haben uns gezeigt wie sehr uns alle der Klimawandel betrifft. 

Die Unwetter führten dazu, dass insbesondere EinfamilienhausbesitzerInnen von heute auf morgen vor den Trümmern ihres Lebenswerks standen. Der persönliche und emotionale Schaden ist sicher mit nichts aufzuwiegen. Aber zumindest der finanzielle Schaden ist mit der richtigen Vorsorge gut abgesichert. 

Fragen Sie gerne jederzeit unsere geprüften BeraterInnen ob Sie hier alle Risiken berücksichtigt haben. 

Dramatischer ist die Situation bereits in anderen Ländern. Da das Risiko inzwischen aufgrund der massiven Waldbrände und anderer Folgen des Klimawandels einfach zu hoch ist, werden bspw. in dem US-Bundesstaat Kalifornien neue Projekte gar nicht mehr Versichert. Es sind gewisse Schäden nicht gedeckt. Im schlimmsten Fall gehen HausbesitzerInnen daher komplett leer aus. Dann haben Sie nicht nur ihren Lebenstraum verloren sondern vielleicht auch noch Ihre Zukunft.


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Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.

  

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Group Beteiligungs GmbH und ihre verbundenen Unternehmen  geben ausschließlich ihre Meinung/en wieder und übernehmen keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: group.invest-con.at


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