Jetzt ist es fixiert: Der Garantiezinssatz in der Lebensversicherung und der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge wird auf 1,5 Prozent sinken. Eine entsprechende Novelle der Finanzmarktaufsicht zur Höchstzinssatz-Verordnung ist nun verabschiedet worden.
Aktuell liegt der höchstzulässige Garantiezinssatz in der klassischen Lebensversicherung und in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge noch bei 1,75 Prozent. Allerdings war schon seit geraumer Zeit erwartet worden, dass er demnächst sinken wird. Die Frage war nur: um einen Viertel- oder einen halben Prozentpunkt?Bereits vor eineinhalb Monaten hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Stoßrichtung bekannt gegeben, nun ist die Antwort fix: Der höchste zulässige Garantiezinssatz wird auf 1,5 Prozent sinken. Grundlage ist eine am 17. Juli in Kraft getretene Novelle zur Höchstzinssatz-Verordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 179/2014).
Senkung kommt 2015
Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Sie ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2015 liegt.(Quelle: Versicherungsjournal)
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