Dienstag, 26. Juli 2016

Holland-Fonds: Start frei für fette Entschädigungen

Quelle: Kurier, VKI/Andrea Foderler
"[...] Erstmals wurde eine Prospekt-Musterklage österreichischer Anleger in Deutschland zugelassen. Laut VKI ist die Entscheidung sensationell. [...]


Investments in geschlossene niederländische Immobilien-Fonds galten lange als sichere Bank.[...] Detail am Rande: Tatsächlich handelt es sich bei den Investments in Hollandsfonds und Schiffsfonds um eine sogenannte Kommanditbeteiligung, sprich eine Unternehmensbeteiligung. [...] Nun ist dem VKI ein gewiefter rechtlicher Schachzug gelungen. [...] Die größte österreichische Verbraucherschutzorganisation hat im Auftrag des Wiener Sozialministeriums eine Klage in Deutschland für 13 der 500 Holland-47-Opfer eingebracht: gegen MPC, die Manager Axel Schröder, Ulrich Oldehaver, Ulf Holländer und Hanno Weiss, die Treuhandfirma TVP und die Österreich-Tochter CPM. [...] „Wir sehen einer gerichtlichen Überprüfung der Anschuldigungen durch das Hanseatische Oberlandesgericht gelassen entgegen“, teilt MPC-Österreich-Chef Kurt Cowling dem KURIER mit. „Es war aus formaljuristischen Gründen zu erwarten, dass das Landgericht Hamburg die Klage der 13 österreichischen Anleger zulassen würde, womit noch keine inhaltlichen Wertungen verbunden sind.“ Nachsatz: „Wir sind überzeugt, dass wir die Vorwürfe restlos entkräften können.“  Die Prospektunterlagen gaben laut MPC ein korrektes Bild über alle damals erforderlichen,  für einen Anleger entscheidungsrelevanten Fakten. [...]." (Quelle: Kurier)

Investcon Expertentipp:
Bei unzähligen geschlossen Beteiligungen gingen viele Anleger den in letzten Jahren leer aus. Vor allem, wenn die Beteiligung als Firmenbeteiligung angelegt ist. Wir warnen unsere Klienten daher mit Nachdruck vor solchen Investments.

Da der Kunde, der sich beteiligt als Unternehmer eingestuft wird, greifen - neben den Problemen und Kosten für die Anleger -auch alle Einrichtungen wie Konsumentenschutz oder Finanzmarktaufsicht nicht. Wenn ein Investment schon einmal so aufgebaut ist, sollte sich jeder Anleger fragen, mit welchem Interesse der Produktmanager dies macht. Nicht ganz unwesentlich ist, dass solche Prozesse oft zum Geldverdienen von diversen Anwälten und Sammelklagsfirmen genutzt werden.

Wie zB bei den Immofinanz, Meinl oder AVW, nei denen meist jahrelang prozessiert wird und trotzdem keine positiven Ergebnisse erzielt werden/wurden. Außer hohen Prozess- und Anwaltskosten. Es kann sich auch jeder ausrechnen, wie sinnvoll das bei dem momentanen Trend, Versicherungen auf Rückabwicklung zu klagen, wäre. Denn wenn hier erst einmal höchstgerichtliche Urteile vorliegen, kann man sich einfach aufgrund des Urteils mit seiner Klage anhängen. Ob die Firma/Firmen dann nicht schon längst in Konkurs ist/sind und man dann auf den horrenden Spesen sitzen bleibt, ist sehr fraglich. Wie auch zB. in diesem Fall: Massenhaft Container-Investments auf der Kippe: Was Investoren der Pleite-Firma Magellan jetzt wissen müssen -manager-magazin

Also schauen Sie bitte vorab, ob Ihr Investment auch als Konsumentenprodukt eingestuft ist und Ihr Berater ein geprüfter und gemeldeter Bank- oder Finanzdienstleister ist. Dann sind Sie im Falle eines Schadens, meist nicht unbedingt auf der Verliererseite.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.


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