Dienstag, 26. September 2023

Ladies Night der INVEST-CON

 

 


 

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater. 

 

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Group Beteiligungs GmbH und ihre verbundenen Unternehmen  geben ausschließlich ihre Meinung/en wieder und übernehmen keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: group.invest-con.at

 

 

Donnerstag, 21. September 2023

Inflation: Im Juli kommt auf Mieter vierte Erhöhung in 15 Monaten zu #InvestconAktuelles #Inflation #Miete #Kredite #Immobilienpreise

[... Die Kategoriemieten steigen voraussichtlich um 5,5 Prozent. Direkt betroffen wären 135.000 Haushalte, indirekt noch mehr. AK, ÖGB und Mietervereinigung fordern eine Mietpreisbremse.


Da die Inflation in den vergangenen Monaten nicht merklich nachgelassen hat, droht vielen Mietern bereits im Juli die nächste Preiserhöhung - denn die Kategoriemieten steigen dann voraussichtlich um rund 5,5 Prozent. Es wäre die vierte Erhöhung im Zeitraum von 15 Monaten und würde rund 135.000 Haushalte belasten, sollte die Regierung nicht mit Maßnahmen dagegenhalten. AK, ÖGB und Mietervereinigung sind alarmiert, sie fordern erneut die Einführung einer Mietpreisbremse.

Vier Erhöhungen in 15 Monaten von insgesamt fast 24 Prozent - das ist für viele nicht mehr machbar", sagte Walter Rosifka, Wohnrechtseyperte der Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung am Montag. "Für eine 70 Quadratmeter-Wohnung bedeutet das eine Erhöhung von insgesamt 790 Euro fürs Jahr innerhalb von 15 Monaten. Das treibt die Teuerung für alle", sagt auch Helene Schuberth, Chefökonomin beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Für jeden dritten Mieter seien die Wohnungskosten mittlerweile eine "schwere finanzielle Belastung", während Immobilien-Branche hohe Gewinne einstreiche.

Betroffen seien von der drohenden Erhöhung alle Haushalte, die in Gebäuden leben, auf die das Mietrechtsgesetz anwendbar ist - beispielsweise im privaten, vor 1945 errichteten Altbau - und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde. Das seinen rund 135.000. Die Kategoriemieten werden dann angehoben, wenn die Inflation die Fünf-Prozent-Marke übersteigt. Für die Erhöhung im Juli sei die Indexzahl von März 2023 ausschlaggebend, damals lag die Inflation laut Statistik Austria bei 9,2 Prozent. ...] Quelle: www.diepresse.com

Invest-con Group Beteiligungs Expertentipp:

Quelle: Bild von Sashakuk auf Pixabay


Immobilien gelten als inflationssichere Geldanlage. Gerade auch deswegen waren Immobilien der große Krisengewinner der letzten Jahre. Vor allem während der weltweiten Pandemie, dem Ausbruch des Krieges und der Inflation.

Nach dem Rekordanstiegen beim Kauf von Eigentum und dem Anstieg der Baupreise, stehen nun auch viele MieterInnen unter großem finanziellen Druck. Aufgrund der hohen Preise beim täglichen Einkauf oder den Betriebskosten, rauben die stark angestiegenen Mieten vielen Menschen den Schlaf.  

Im Besonderen hätten die Mieterhöhungen einfach von der Regierung, wie in anderen Ländern, ausgesetzt werden können. Aber nach den Coronahilfen und finanziellen Unterstützung bei den Betriebskosten wurde wohl diesbezüglich kein Bedarf mehr gesehen. Im Herbst wird es zumindest für die ärmsten Gruppen Unterstützungen geben.

Somit bleiben einem nur die Möglichkeit die Fixkosten zu reduzieren. Bspw. bei Versicherungen oder Krediten.

Hier unterstützen Sie gerne unsere staatlich geprüften BeraterInnen. Nutzen Sie auch unseren Vorteilsclub um Ihre Einnahmen zu erhöhen. Wie das geht - auch online über unsere App und im Home-Office mit flexiblen Arbeitszeiten, zeigen Ihnen gerne unsere staatlich geprüften BeraterInnen.



Kontakt zu unseren BeraterInnen! 

 

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.

  

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Group Beteiligungs GmbH und ihre verbundenen Unternehmen  geben ausschließlich ihre Meinung/en wieder und übernehmen keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: group.invest-con.at


Mittwoch, 13. September 2023

Unwetterschäden: Was die Haushaltsversicherung abdeckt #Versicherungen #Unwetterschäden #Vorsorge #InvestconAktuelles #Klimawandel


Das Ausmaß der durch die Unwetter der vergangenen Tage entstandenen Schäden ist enorm. Was deckt welche Versicherung, und was müssen Betroffene jetzt wissen?

Welche Versicherung ist zuständig für Möbel und Gegenstände?

Antwort: Für alles, was sich im Haus befindet, ist die Haushaltsversicherung zuständig – hier sollte geprüft werden, ob Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen mitversichert sind.

Frage: Und wenn das Haus selbst betroffen ist?

Antwort: Unwetterschäden an Gebäuen deckt die Eigenheimversicherung. Neben Sturm- und Hagelschäden sind in der Basisdeckung Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Rückstau, Niederschlags- und Schmelzwasser versichert. Bei Hochwasser besteht laut Angaben der Wiener Städtischen in Österreich eine Unterversicherung: Rund 75 Prozent haben nur die Basisdeckung von 20.000 Euro. Schäden durch Hagel oder Sturm sind nur bis zur Versicherungssumme des jeweiligen Vertrags gedeckt. Oft reicht der Versicherungsschutz nicht aus, weil die Deckungssummen zu gering sind und eine Wertanpassung nicht in allen Verträgen vereinbart ist. Oft werden Wertsteigerungen bei Immobilien, auch durch Zubau oder Pool, bei der Versicherung nicht gemeldet – das wirkt sich im Schadensfall negativ aus.

Frage: Wer ist zuständig für Schäden an Autos?

Antwort: Hier kommt die Kfz-Versicherung ins Spiel. Aber Achtung: Wurde ein Fahrzeug durch Wasser in Mitleidenschaft gezogen, darf es laut ÖAMTC nicht mehr gestartet werden, da sonst der Motor zerstört werden könnte. Wird das nicht beachtet, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. Bei Schäden am Auto zahlt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung – eine normale Haftpflichtversicherung zahlt für Unwetterschäden hingegen nichts.

Frage: Wie muss ich der Versicherung den Schaden melden?

Antwort: Gemeldet werden sollte ein Schaden immer schriftlich. Das geht mittlerweile recht rasch über die Apps der Versicherungshäuser. Wichtig ist, dass alle Schäden gut dokumentiert werden. Auch die Aufräumarbeiten sollten dokumentiert werden – denn auch für Eigenleistungen bei Aufräumarbeiten kommen Versicherungen auf. "Wichtig ist, dass Betroffene die Schäden mit Fotos dokumentieren – und wenn möglich sollten zerstörte oder beschädigte Sachen nicht gleich weggeworfen, sondern aufgehoben werden“, sagt Wendler.

Frage: Was passiert, wenn die Versicherung einen Schaden nicht deckt?

Antwort: Einige Kosten sind zumindest steuerlich anrechenbar. Kosten für Katastrophenschäden etwa können steuerlich in der Einkommensteuererklärung oder in der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Gibt es Schäden in Betrieben, sind diese grundsätzlich als Betriebsausgabe abzugsfähig. ...] Quelle: www.derstandard.at

Invest-con Group Beteiligungs Expertentipp:

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay





Die Unwetterkatastrophen in Kärnten und der Steiermark haben uns gezeigt wie sehr uns alle der Klimawandel betrifft. 

Die Unwetter führten dazu, dass insbesondere EinfamilienhausbesitzerInnen von heute auf morgen vor den Trümmern ihres Lebenswerks standen. Der persönliche und emotionale Schaden ist sicher mit nichts aufzuwiegen. Aber zumindest der finanzielle Schaden ist mit der richtigen Vorsorge gut abgesichert. 

Fragen Sie gerne jederzeit unsere geprüften BeraterInnen ob Sie hier alle Risiken berücksichtigt haben. 

Dramatischer ist die Situation bereits in anderen Ländern. Da das Risiko inzwischen aufgrund der massiven Waldbrände und anderer Folgen des Klimawandels einfach zu hoch ist, werden bspw. in dem US-Bundesstaat Kalifornien neue Projekte gar nicht mehr Versichert. Es sind gewisse Schäden nicht gedeckt. Im schlimmsten Fall gehen HausbesitzerInnen daher komplett leer aus. Dann haben Sie nicht nur ihren Lebenstraum verloren sondern vielleicht auch noch Ihre Zukunft.


Das Überprüfen Ihrer Verträge ist von unseren Beraterinnen unverbindlich und kostenlos!


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Mittwoch, 6. September 2023

Was zu tun ist, wenn es bei den Wohnkosten eng wird #InvestconAktuelles #Inflation #Miete #Kredite #Immobilienpreise


[... Die steigenden Mieten sowie Energie- und Betriebskosten bringen immer mehr Menschen beim Wohnen in Schwierigkeiten. Das bemerken auch jene Organisationen, die für Betroffene Beratungsgespräche anbieten, um eine Delogierung zu verhindern. "Wir werden seit Anfang des Jahres ziemlich überrannt", berichtet Anne Wehrum von der Fachstelle für Wohnungssicherung (Fawos) der Volkshilfe Wien.
Die Beratungsangebote richten sich vorrangig an jene, die sich ihre Wohnung prinzipiell leisten können, aber einmalig in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind. In diesen Fällen wird beispielsweise vonseiten der Fawos Kontakt mit der Hausverwaltung aufgenommen und versucht, eine Einigung zu erzielen, was häufig auch gelinge.
Wer seine Wohnung verliert, landet am Ende oft in prekären Wohnverhältnissen, warnen Fachleute. Frauen würden sich immer wieder auf schlechte Beziehungen einlassen, um nicht auf der Straße zu landen. Manche Betroffene mieten auch Hotelzimmer, deren Rechnungen sie nicht begleichen können, oder suchen sich Wohnungen, deren Wohnqualität unzumutbar ist.

Was also tun, wenn es von Monat zu Monat enger wird? Betroffene sollten sich frühzeitig durchrechnen, was im Monat ausgegeben wird und was hereinkommt. Das führe oft zu Überraschungen, weiß man bei Beratungsstellen, wo diese Haushaltsrechnungen Teil der Erstgespräche sind. Wichtig ist laut Fachleuten auch, dass man die Hausverwaltung frühzeitig kontaktiert und betont, dass man bereits an einer Lösung arbeite. Finanzielle Unterstützung können, je nach Bundesland, auch Wohn- und Mietbeihilfen bringen. Manche Gemeinden bieten außerdem noch weitere Beihilfen zum Wohnen an.

In Wien wird es ab dem Herbst zudem die neue Förderschiene Wiener Wohnungssicherung Plus geben. Der Fördertopf ist mit 20 Millionen Euro gefüllt, damit sollen 70 Prozent der Mietrückstände besonders vulnerabler Personengruppen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, übernommen werden. Für den Rest, so der Plan, soll eine Ratenzahlung vereinbart werden. ...] Quelle: www.derstandard.at



Quelle: Bild von Bild von Tanja-Denise Schantz auf Pixabay



Invest-con Group Beteiligungs Expertentipp:


Immobilien gelten als inflationssichere Geldanlage. Gerade auch deswegen waren Immobilien der große Krisengewinner der letzten Jahre. Vor allem während der weltweiten Pandemie, dem Ausbruch des Krieges und der Inflation.

Nach dem Rekordanstiegen bei Eigentum und den Baupreisen, stehen nun auch viele MieterInnen unter großem finanziellem Druck. Aufgrund der hohen Preise beim täglichen Einkauf oder den Betriebskosten, rauben die stark angestiegenen Mieten vielen Menschen den Schlaf.  

Im Besonderen hätten die Mieterhöhungen einfach von der Regierung, wie in anderen Ländern, ausgesetzt werden können. Aber nach den Coronahilfen und finanziellen Unterstützung bei den Betriebskosten wurde wohl diesbezüglich kein Bedarf mehr gesehen. Im Herbst wird es zumindest für die ärmsten Gruppen Unterstützungen geben.

Somit bleiben einem nur die Möglichkeit die Fixkosten zu reduzieren. Bspw. bei Versicherungen oder Krediten.

Hier unterstützen Sie gerne unsere geprüften SpezialistInnen. Nutzen Sie auch unseren Vorteilsclub um Ihre Einnahmen zu erhöhen. Wie das geht - auch online über unsere App und im Home-Office mit flexiblen Arbeitszeiten, zeigen Ihnen gerne unsere staatlich geprüften BeraterInnen.



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Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.

  

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Group Beteiligungs GmbH und ihre verbundenen Unternehmen  geben ausschließlich ihre Meinung/en wieder und übernehmen keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: group.invest-con.at