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Donnerstag, 8. November 2018

Newsletter Quartal 3


2018: Ein Jahr vieler gesetzlicher Veränderungen!

Ob nun MIFID II, DSGVO, Geldwäsche-Richtlinie oder IDD..., Sie liebe KundInnen wurden oder werden von uns in diesem Jahr mit vielen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, welche teilweise zu Unsicherheiten, Fragen und natürlich mehr Bürokratie, sprich mehr Zettelwirtschaft (sheet happens...) geführt haben!

Auslöser dieser neuen Bestimmungen waren unter anderem die Datenskandale bei großen internationalen Konzernen als auch die Anlegerskandale, die bereits vor der Krise 2008 viele Anleger ihre Spuren hinterlassen haben, in neuester Zeit natürlich aber auch die vielen Betrugsfälle rund um Krypto-"Währungen", wobei diese von der aktuellen Gesetzgebung aufsichtsrechtlich noch gar nicht erfasst werden!

Dabei sollten wir alle gemeinsam aber nicht außer Acht lassen, dass all diese EU-Richtlinien, umgesetzt in nationales Recht wie z. B. WAG 2018, dazu beitragen sollen, Ihre Interessen als Kunden aber auch die Funktion einer hochwertigen, qualitativ erstklassigen Beratung durch unsere BeraterInnen zu verbessern!

Alle diese neuen Vorschriften führen dementsprechend zu einem erhöhten Beratungsaufwand, jedoch steht dieser Mehraufwand auch für mehr Sicherheit für KlientInnen und ist daher auch im Interesse aller seriösen Anbieter!

Auch bei uns hat sich der Dokumentationsaufwand sowohl für KundInnen aber auch bei unseren MitarbeiterInnen drastisch erhöht, doch haben wir es geschafft alles überschaubar zu gestalten und es auf das Notwendigste zu beschränken, damit der Aufwand für unsere KlientInnen nicht zu groß wird. Auch für unsere Berater haben wir es so lösen können, dass diese in Zukunft nicht nur noch Verwaltungsarbeit erledigen müssen, sondern Zeit für die wichtigen Dinge zu haben, nämlich Ihnen zur Seite zu stehen und bei aktuellen Themen, wie dem Dilemma sein Kapital im aktuellen Niedrigzinsumfeld real erhalten zu können (oder sogar zu vermehren) mit der notwendigen Erfahrung und Wissen eine bestmögliche Beratung zu bieten.

Fragen Sie einfach Ihre/n AnsprechpartnerIn und vielleicht können Sie sich bei der Gelegenheit sogar noch eine Jahresvignette für 2019 sichern.

Somit sagen wir, nach 15-Jahren
INVEST-CON
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute im Jahr 2018. 



Aktuelles - Personelle Änderungen in der Geschäftsführung
Wir stellen uns vor:

Im Zuge der gesetzlichen Änderungen im Jahr 2018 wurde auch bei der INVEST-CON das Verwaltungs-Team neu aufgestellt und somit freut es uns sehr in Zukunft 4 neue, absolute Spezialisten auf ihrem Gebiet, Vorstellen zu dürfen inkl. einen neuen Geschäftsführer.

Herr Dr. Georges Leser – interne Revision

Herr Heribert Laaber, CFP - Risikomanager

Dr. Bernhard Hofer - Pressekontakt

Herr Michael Schacherbauer - Gründungsmitglied und Schulungsleiter

Herr Michael Schacherbauer folgte Herrn Mag. Pammer in die Geschäftsleitung, nachdem dieser zur Athos Immobilien AG in den Vorstand wechselte.





Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.


Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.


Freitag, 10. August 2018

Wir gratulieren Herrn Andreas Herzog zu seiner neuen Position als Teamchef der israelischen Fußballmannschaft!

li. Frau Katia Wagner - Moderatorin, Frau Michaela Dorfmeister - Herr Andreas Herzog


[…Tel Aviv – Andreas Herzog steht vor der bisher wohl größten Herausforderung seiner Trainerkarriere. Österreichs Rekord-Teamspieler ist am Mittwoch zum neuen israelischen Fußball-Teamchef bestellt worden…]
Quelle: derstandard.at 




Wir freuen uns sehr über diese Neuigkeiten und wünschen Herrn Herzog viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe.
Wir nutzen diese Gelegenheit um uns nochmals für seine tolle Unterstützung bei unserer 15-Jahresfeier zu bedanken!







Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

Donnerstag, 2. August 2018

800 Kryptowährungen sind bereits tot, auch um Bitcoin steht es nicht gut


[...Rund um den Hype um Bitcoins wurden hunderte Kryptowährungen ins Leben gerufen – in der Hoffnung, auch davon zu profitieren.
800 Währungen davon sind mittlerweile tot – sie sind nicht mal mehr einen Cent wert. Auf Dead Coins werden diese gesammelt und in Kategorien eingeteilt. So waren manche Kryptowährungen ein Betrug, sind einem Hack zum Opfer gefallen oder waren einfach eine (schlechte) Parodie...]  Quelle: derStandard.at



Wenn man liest dass inzwischen über 800 Kryptowährungen, seit dem Blockchain-Hype-Pleite gegangen sind oder schlichtweg gehackt wurden, so sind das schockierende Neuigkeiten.

www.pixabay.com
Das auch der Superstar der 
digitalen Währungen „Bitcoin" inzwischen ca. zwei Drittel von seinem Wert verloren hat, ist allerdings noch schlimmer!
Es bedeutet nämlich dass tausende Anleger welt-weit entweder ihr ganzes Geld oder einen Großteil ihres Geldes verloren haben! - Doch das ist bei neuen Trends leider fast immer der Fall!

Einige wenige werden „superreich" doch die meisten verlieren alles, wie damals auch beim Platzen der Dotcom-Blase im März 2000 oder der Immobilienblase im Jahr 2007!

Das bedeutet allerdings nicht, dass es vorbei ist. Jetzt müssen erst recht dringend rechtliche Bedingungen geschaffen werden um das immens hohe Risiko dann damit reduzieren zu können sodass es dann kein reines Roulette-Spiel mehr ist - wie wir unsere Klienten und Klientinnen schon mehrmals darauf hingewiesen haben, hier beispielsweise im Jahr 2017: Invest-con Blog 

Sollte der Zeitpunkt kommen dass gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden und es dann möglich ist zu, wie unser Leitspruch lautet: - investieren statt spekulieren – werden wir Ihnen natürlich sofort spannende Möglichkeiten aufzeigen!

Wenn Sie bereits in Kryptowährungen investiert sind und Unterstützung benötigen stehen Ihnen unsere BeraterInnen jederzeit zur Verfügung!





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Dienstag, 10. Juli 2018

Kamikaze Karate Sommercamp | Sponsoring




SAVE THE DATE!


Am 26. – 29. Juli 2018 findet in 4501 Neuhofen, das 10. internationale Kamikaze Karate Sommercamp, statt.

Es erwarten Sie Top Trainer und Trainerinnen, welche Ihnen einzigartige Kampftricks vorführen.

Begleiten Sie uns, zu unserem Highlight, der                          - INVESTCON SHOWNIGHT!! -

Wir freuen uns sehr, dieses außergewöhnliche Sportevent unterstützen und live dabei sein zu dürfen.

Lassen Sie uns gemeinsam, 40 Jahre ASKÖ Neuhofen und 10 Jahre Kamikaze Karate Sommercamp Neuhofen, feiern!








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Dienstag, 21. November 2017

Erfüllungsgehilfen unterschätzen Haftungsrisiko



Quelle: www.pixabay.com

„[…] Vielen Wertpapiervermittlern und gewerblichen Vermögensberatern wird der Umstand, dass sie wegen einer Falschberatung direkt haften können, erst bewusst, wenn sie vom Gericht die Klage eines vermeintlich geschädigten, von ihnen in der Vergangenheit beratenen Anlegers erhalten. Eine solche Klage kommt für die meisten deshalb überraschend, weil sie sich jahrelang in Sicherheit gewogen haben, dass "ihr Haftungsdach" ohnedies den Kopf für die Beratungsfehler der Erfüllungsgehilfen hinhalten muss. […]Demnach haftet der Erfüllungsgehilfe dann, wenn dieser...
·         ein ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des Vertrags hatte
·         wenn bei den Vertragsverhandlungen im besonderen Maße persönliches Vertrauen  in Anspruch genommen wurde
·         wenn mit ihm zumindest schlüssig ein „Auskunftsvertrag“ nach § 1300 ABGB  zustande gekommen ist (siehe Kasten) oder
·         wenn das Verhalten des Erfüllungsgehilfen keinem Geschäftsherrn zugerechnet werden kann.
[…] Für den Erfüllungsgehilfen, der sich auf sein Haftungsdach verlässt, kann die Lage dann dramatisch werden, wenn über das Vermögen der Vertriebsorganisation, für die er tätig war, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Fall werden die Kunden des Finanzdienstleisters oft nur mit einer geringen Quote aus der noch vorhandenen Vermögensmasse befriedigt. Daher versuchen Anleger auch von anderen ihren Schaden ersetzt zu erhalten. […]“ (Quelle: Fondprofessionell, Brandl & Talos)

Gerade für Einzelberater oder  für kleine Firmen ist dieses Thema besonders heikel. Sowohl für die INVESTcon Finanzconsulting GmbH und auch für unsere Geschäftspartner ist bis heute kein Schadensfall schlagend geworden. Doch viele Kunden anderer Berater wurden Produkte von unseriösen Investmentbetrügern wie #madoff oder auch #avw vermittelt.

Wir konnten uns davor gänzlich schützen, daher haben wir auch noch nie im Regressfall etwas eingefordert bzw. haben auch wir im Verbund eine sehr günstige Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung. Und als Wertpapierfirma haben wir, wie nur wenige in Österreich, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für unsere Investmentberatung, auch wenn das gar nicht notwendig wäre. Somit ist unser Ziel, auch zukünftig nicht nur ein X-beliebiges Haftungsdach zu sein, sondern ein Partner im Qualitätsverbund, der einem den Rücken freihält und bereits im Voraus gemeinsam dafür kämpft, Probleme zu vermeiden!



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Mittwoch, 13. Mai 2015

ÖVAG verabschiedet sich mit 888 Millionen Euro Verlust

"[...] Das teilstaatliche Volksbanken-Spitzeninstitut wird mittels der Bad Bank "Immigon" abgewickelt. Doch bevor es soweit ist, muss der Steuerzahler wieder einmal Geld in den Wind schreiben.

Quelle: Die Presse
Zählt man noch einen Verlustvortrag aus Vorjahren dazu, summiert sich der Bilanzverlust der ÖVAG im Einzelabschluss 2014 auf 1,29 Milliarden Euro. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, der am Freitag auf der Internetseite der Bank veröffentlicht wurde. [...] Der Bund ist an der jetzigen ÖVAG mit 43 Prozent beteiligt. Im Vorfeld der Abwicklung muss der Staat - also der Steuerzahler - jedenfalls wieder Geld in den Wind schreiben.[...]." (Quelle: Die Presse)

Expertentipp: Unauffällig am Rande des Skandals der Hypo Alpe Adria Kärnten, wird in Österreich nun die zweite Bank abgewickelt! Wobei unsere heimischen Behörden schon viel von den USA gelernt haben, wo ja seit Beginn der Krise 2008 schon über 500 Banken abgewickelt wurden! Auch bei uns kann der private Anleger nur hoffen, dass dies Großteils ohne größere Verluste geschieht! Nicht wie in anderen Länder, wobei es noch viel schlimmer ist, wie aktuell zB. in der Ukraine, in der die viertgrößte Bank zahlungsunfähig wurde:
http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa_cee/4676395/Viertgrosste-Bank-der-Ukraine-ist-zahlungsunfaehig?xtor=CS1-15 
Garantiezertifikatsinhaber sollten schnellst möglich einen - von Bankeninteressen unabhängigen - Experten konsultieren, wie jetzt am besten vorzugehen ist! Und prüfen Sie die Bonität Ihrer Bank, wenn Sie in den letzten jahren immer wieder größere Anleihenpositionen von Ihrer Hausbank angeboten bekommen und gekauft haben!

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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