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Dienstag, 27. Dezember 2016

Fünf Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt

Quelle:
"Die lädierte Schulter ist keine Unfallfolge, hier liegt bloß eine Abnützung vor. Ohne Anzeige bei der Polizei gibt’s keine Kaskoleistung. Ablehnungsgründe fallen den Versicherungen viele ein, zur Zahlung zwingen kann man sie aber oft doch. [...]



  1. Unfallversicherung: War ja nur wegen der Abnutzung [...]
    Tipp: Schon bei Vertragsabschluss muss man ganz genau aufpassen, sämtliche Vorerkrankungen, und seien sie auch noch so banal, anzugeben.[...]
  2. Stornoversichert – durch die Finger geschaut [...]
    Tipp: Bevor Sie eine Stornoversicherung abschließen, sollten Sie sich also die Bedingungen sehr genau durchlesen, sonst ist es hinausgeschmissenes Geld!
  3. Cerankochfeld ist mehr als Glas [...]
  4. „Ohne Anzeige keine Leistung“ [...]
  5. Schaden melden – aber wie? [...]
    Achtung: Wer [...] gleich eine Firma zur Schadensbehebung beauftragt und erst danach der Versicherung den Schaden meldet, kann leicht durch die Finger schauen. Stichwort „unverzügliche Schadenmeldung“.
 (Quelle: Gewinn)

Investcon Versicherungen Expertentipp:

Wie im Artikel gut beschrieben wurde, gibt es eine Vielzahl von Gründen warum Versicherungen einen unerwarteten Schaden vom Versicherungsnehmer, nicht wunschgemäß bezahlen.In erster Line ist eine Versicherung ein normales Unternehmen, welches versucht Gewinne zu erwirtschaften und daher ist es nicht allzu überraschend, dass eine Versicherung, wenn es ihnen möglich ist, nicht bezahlt.
Es ist daher sehr wichtig, einen unabhängigen Berater zu haben, der einen im Fall der Fälle unterstützen kann und vor allem auf der Seite des Kunden tätig ist.

Die meisten Kunden achten erfahrungsgemäß nur auf die Pflichtversicherung für ihr KFZ und auf die für ihre Wohnung. Hier ist hauptsächlich der Preis entscheidend. Doch es gibt noch weitere, sehr wichtige Sparten wie die Absicherung Ihrer Arbeitskraft beispielsweise. Was Sie hier vor allem beachten sollten ist eine klare Vereinbarung der Versicherungssumme. Denn eine niedrige Versicherungssumme ergibt zwar eine günstige Prämie, bedeutet aber zum Beispiel im Schadensfall bei einer Rechtsschutzversicherung, dass bei einem höheren Streitwert als die Versicherungssumme Sie den Rest aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen müssten. Oder bei einer Unfallversicherung z. B mit einer Deckung, die erst ab 50 % Invalidität gilt, erhalten Sie darunter gar keine Leistung bzw. keine Kostenübernahme von der Versicherung. Und dann war selbst die günstigere Prämie relativ teuer, da Sie im Endeffekt trotz einer Versicherung auf dem gesamten Schaden sitzen bleiben. Also fragen Sie jetzt unverbindlich unsere unabhängigen Spezialisten und lassen Sie Ihre Verträge rasch prüfen!


Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

Dienstag, 1. Juli 2014

Versicherung, die verunsichert

Nach einem Wohnungsbrand stand eine Familie auf der Straße. Dennoch zahlte die Versicherung 14 Monate lang grundlos nicht aus – bis „Die Presse“ auf den Fall stieß.

Das Erlebte hat den betroffenen 40-jährigen Immobilienmakler emotional und finanziell an die Grenzen des Erträglichen gebracht. Passiert war folgendes: Zuerst nahm ihm ein Brand Lebensgefährtin und Wohnung. Danach ließ die Versicherung ihn und die zwei Töchter trotz mehrfacher Zusage zur Schadensdeckung fast 14 Monate lang anrennen– und lehnte die Auszahlung schließlich ab. Purzner stand kurz vor der Pfändung. Bis „Die Presse“ die verantwortliche Raiffeisen-Versicherung um eine Stellungnahme für ihr Verhalten bat. Dann folgte der Kurswechsel. Aber wie kam es überhaupt so weit?

Begonnen hat der Leidensweg der Familie am 1. April 2013. Es war die Nacht auf Ostermontag, als die gemeinsame Wohnung im niederösterreichischen Achau brannte. Sie brannte, weil Purzners Lebensgefährtin, Michaela W., vermutlich betrunken und unter dem Einfluss starker Psychopharmaka mit einer Zigarette in der Hand auf der Couch eingeschlafen war und in den Brandgasen erstickte.  Die Erkrankung war übrigens der Grund dafür, warum die Staatsanwaltschaft später kein fahrlässiges Verschulden für den Brand feststellte.

Die Versicherung sagte ihm mündlich rasche Hilfe zu. Voraussetzung: Die – in einem solchen Fall vorgeschriebenen – Erhebungen der Staatsanwaltschaft ergeben kein vorsätzliches oder fahrlässiges Herbeiführen des Feuers. Das dauerte. Dreieinhalb Monate später gab die Behörde der Versicherung grünes Licht.

Und die Versicherung? Die begann auf Zeit zu spielen. Zwar hatte ein Sachverständiger die abzugeltende Schadenssumme in der Höhe von 94.050 Euro ermittelt, trotzdem wollte Raiffeisen noch mehr. Da die Polizze auf den Namen der Verstorbenen lief, und diese mit Purzner nicht verheiratet war, verlangte man nun den Einantwortungsbeschluss aus dem Verlassenschaftsverfahren. Liege der vor, dann werde man überwiesen. So steht es in einem Schreiben der Raiffeisen an den verantwortlichen Notar.
Der Einantwortungsbeschluss kam, das Geld jedoch blieb aus. Raiffeisen verlangte mehr, und das inzwischen acht Monate nach dem Brand. Nun sollte Purzner die Bestätigungen des Pflegschaftsgerichts bringen, dass er die Erbteile der Kinder für die Wiederbeschaffung einer Wohnung verwenden durfte. Wieder übermittelte Purzner der Versicherung die verlangten Dokumente, und wieder vergingen drei Monate.

Dann teilte der Anwalt der Versicherung mit, dass den beiden Töchtern „unpräjudiziell“ zusammen 10.741,44 Euro zugesprochen würden. Gnadenhalber, sozusagen. Die Auszahlung des Restbetrags an Purzner lehnte man (grundlos) ab. Diesem blieb nur noch der Weg eines Zivilprozesses, die dafür nötigen Vorleistungen an das Gericht konnte er sich aber nicht mehr leisten. Im Zuge der Recherchen wollte „Die Presse“ von Raiffeisen den Grund für das Nein erfahren. Tatsächlich gab es keinen. Unter den Augen der Medienöffentlichkeit kam es innerhalb von zwei Tagen zum Kurswechsel. Inzwischen wurde die Hälfte der Schadenssumme überwiesen.
(Quelle: Die Presse)


Dass die Raiffeisen Versicherung nicht auszahlt, ist sicher nur einer von vielen Fällen. Denn eine Versicherung ist auch nur ein Unternehmen, das einfach Gewinne erzielen will! Darum sollten Sie unbedingt immer bei Versicherungsangelegenheiten einen Berater einschalten, der für Sie arbeitet und Sie unterstützt, dass Sie auch sicher Ihre Ansprüche zu erhalten !

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.