"[...] Erben und Schenken innerhalb der Familie wird ab Anfang 2016 großteils
teurer - wie stark, lässt sich durch eine neue Verordnung der Finanz
feststellen. Darin sind zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ab 1.
Jänner mehrere Berechnungsmöglichkeiten vorgegeben. Die neue Steuer zu
errechnen ist höchst kompliziert, und meistens wird es teurer, so der
Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK).
Für die ersten 250.000 Euro Grundstückswert beträgt der Steuersatz
künftig 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro 2,0 Prozent und
darüber hinaus - also über 400.000 Euro - dann 3,5 Prozent. [...] Bisher gilt der dreifache Einheitswert einer Immobilie als
Bemessungsgrundlage - und darauf zwei Prozent Grunderwerbsteuer. Ab 2016
aber wird der sogenannte "Grundstückswert" als Basis herangezogen. [...]." (Quelle: Die Presse)
Expertentipp:
Das
große Rätselraten über die neue Besteuerung vom Vererben von Immobilien
geht ins Finale! Fakt ist auf jeden Fall, dass es zum größten Kauf- und Verkaufsboom von Immobilien,
seit der Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008, geführt hat. Ob das
rasche Kaufen und Verkaufen der Immobilien immer sinnvoll war, wird sich
erst im Nachhinein weisen.
Zu bedenken ist, dass die neue
Besteuerung vor allem einmal Luxusobjekte betreffen wird. Viele Menschen
haben bereits Immobilien im Wert von mehr als 1 Million Euro. Doch
gerade hier sind oft wesentliche andere Faktoren für die langfristige
Wertsteigerung oder den Kapitalerhalt ausschlaggebend.
Wie z. B. der
optimale Verkaufszeitpunkt für den besten Preis. Wie sieht es im
jetzigen Jahr mit der Einkommensteuer privat aus oder was für
Anlagealternativen stehen mir zur Verfügung? Denn wenn dann das Geld nur
sinnlos mit aktuell fast 0% am Sparbuch liegt, hat man bei einer
höheren Inflation, schon nach 5 Jahren alle hohen Gewinne wieder
vernichtet!
Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.
Disclaimer:
Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen
Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten
Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die
Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche,
steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu
diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen
Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger
geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen
Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche
Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und
künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON
Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und
übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit,
Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht
keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender,
unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum
Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.
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Mittwoch, 16. Dezember 2015
Donnerstag, 19. März 2015
Gemeinsam erben kann böse enden
"[...] Klare Festlegungen, wer nach dem Tod was erbt, können viel Streit
verhindern. Denn wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat, gilt die
gesetzliche Erbfolge und hier gibt es dann womöglich mehrere Erben.[...] Jedem Miterben gehört der gesamte Nachlass. Es besteht also keine
Zuordnung einzelner Gegenstände. [...] Auto, Haus, wertvolle Sammlungen,
Schmuck und Ähnliches gehört allen zusammen. Hinzu kommt: Jeder kann
mitbestimmen, mitverwalten. Daher kann aber auch jeder die anderen
schikanieren, blockieren. Außerdem könne jeder die Versteigerung von
Nachlassgegenständen erzwingen. [...]" (Quelle: N-TV)
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Expertentipp
Das Thema Erben ist leider in zweierlei Hinsicht unangenehm:
1. Es ist der Tod eines geliebten Verwandten oder Freundes zu
verschmerzen und
2. ist wie bei dem Thema Pension oft mit großen finanziellen Einbußen oder Belastungen zu rechnen, wenn man nicht rechtzeitig
vorgesorgt hat!
Dazu kommt aktuell noch das Thema mit den Pflegekosten eines anderen
Familienmitglieds, bei dem der Staat berechtigt ist, alle Erbteile vorrangig zu verwerten, um
aktuelle oder zukünftige Pflegekosten zu begleichen! Dabei sind auch gleich mal ein Haus oder andere lang aufgebaute Familienschätze
rasch aufgezehrt! Also, so unangehm es auch ist, es ist sinnvoll unbedingt rechtzeitig das Erbe zu regeln. Oder sich zumindest von unseren Spezialisten rechtzeitig in Bezug auf die Pflegevorsorge und anderen biometrischen Risiken beraten zu lassen!
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