Freitag, 30. November 2018

Verfall von Lira, Peso und Rupie weckt Sorge vor weltweiter Währungskrise


ANKARA. Kurssturz der türkischen Lira reißt andere Schwellenländer wie Argentinien und Indien mit in die Tiefe – Erdogan erhöht Steuern auf Guthaben in ausländischer Währung. Quelle: www.nachrichten.at 






In manchen Zeitungen können Sie die Auswirkungen vom Verfall der Lira nachlesen doch spielen solche Tatsachen wie auch, dass derzeit in Venezuela eine Rekordinflation herrscht, in den meisten Medien, nur eine kleine Rolle! 


Quelle: www.pixabay.com
Das zusätzliche Krisen, in Länder wie Italien oder Russland (das Rohstoffreichste Land der Welt im Jahr 2017) nicht förderlich sind und daher auch uns hier in Westeuropa ähnliches zustoßen könnte, wollen wir nicht hoffen.
Daher zeugt es sicher von Intelligenz einen Teil seines Notgroschens in Gold oder andere Sachwerte zu investieren.




Wie das auch für Sie zu Top-Preisen, in LBMA zertifiziertes Gold möglich ist, zeigen Ihnen gerne unsere staatlich geprüften Beraterinnen und Berater.






Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.



Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

Dienstag, 27. November 2018

Wir sind morgen wieder für Sie da!


Sehr geehrte Damen und Herren,

werte KlientInnen,



aufgrund unserer internen Weihnachtsfeier, sind wir für Sie heute ab 14:00 Uhr telefonisch nicht mehr erreichbar. 


Sie können uns gerne morgen ab 09:00 Uhr wieder kontaktieren oder senden Sie uns eine E-Mail an: office@invest-con.com.



Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr INVEST-CON TEAM!






Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.


Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

Montag, 26. November 2018

Investorenwarnung | FMA









Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.11.2018 teilt die FMA daher mit, dass


Bitcoin Profit 
Quelle: www.pixabay.com





nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. 



Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

Der Beitrag Bitcoin Profit https://www.fma.gv.at/bitcoin-profit/ erschien zuerst auf FMA - Finanzmarktaufsicht Österreich. [...] Quelle: www.fma.at





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Freitag, 23. November 2018

Familenbonus | Steuern sparen ab 2019!



[...] Am 1. Jänner startet das fiskalpolitische Vorzeigeprojekt der Bundesregierung: der Familienbonus. 

Um bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr kann die Steuerlast dadurch bei entsprechendem Einkommen reduziert werden. [...] Quelle: www.kurier.at


Quelle: www.pixabay.com

Es gibt mehrere Optionen wie Sie im Jahr 2019 Ihren Familienbonus steuerschonend erhalten können. Unsere BeraterInnen verraten Ihnen wie Sie bereits ab dem 1. Monat Ihren Familienbonus bekommen können
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir werden Sie gerne über Ihre Möglichkeiten informieren!








Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.


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Dienstag, 20. November 2018

Investorenwarnung | FMA




[...] Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine 
namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. November 2018 teilt die FMA daher mit, dass


Nova Invest Group

mit angeblichem Sitz in One Creechurch Place, 
London EC3A 5AY  Vereinigtes Königreich
 Tel: + 44 20 37692577, 
Fax: + 44 20 38682843, 
info@novainvestgroup.com,
novainvestgroup.com



nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Der Beitrag Nova Invest Group erschien zuerst auf FMA - Finanzmarktaufsicht Österreich. [...]


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Freitag, 16. November 2018

FWU LIFE INSURANCE AG aktuelles!



Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte Woche erhielten zahlreiche unserer FWU LIFE INSURANCE AG KlientInnen eine Mitteilung, die zu Verunsicherung führte.

Aufgrund vieler Unklarheiten können Sie dieses Schreiben für nichtig erachten und Ihren Vertrag inklusive der ausgewählten Fonds ganz normal weiter besparen.

Sollten diesbezüglich Fragen auftauchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem/r Berater/In auf oder wenden Sie sich direkt an unsere Zentrale, die Ihnen gerne einen Ansprechpartner zuteilt.









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Venezuelas Inflationsrate peilt eine Million Prozent an



[...] Der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht die Preisentwicklung in Venezuela außer Kontrolle und zieht Vergleiche zu Deutschland 1923 und Simbabwe. Die schlimmste Geldentwertung aller Zeiten traf jedoch ein anderes Land.


Quelle: www.pixabay.com

Die Hyperinflation kennt kein Halten mehr, frisst den Wert des Geldes in immer schnellerem Tempo auf, die Wirtschaft stürzt ins Bodenlose. Aber es gibt immer noch Spielraum nach unten, wie ein historischer Vergleich zeigt.


„Wir prognostizieren einen Anstieg der Inflation auf eine Million Prozent bis zum Ende des Jahres 2018“ [...] Quelle: www.welt.de







Heute können Sie in manchen Zeitungen die Auswirkungen nachlesen doch spielen solche Tatsachen wie auch, dass derzeit in der Türkei eine Rekordinflation herrscht in den meisten Medien nur eine kleine Rolle! 


Das zusätzliche Krisen in Länder wie Italien oder Russland (das Rohstoffreichste Land der Welt im Jahr 2017) nicht förderlich sind und daher auch uns hier in Westeuropa sogar ähnliches zustoßen könnte wollen wir nicht hoffen doch zeugt es sicher nicht von Dummheit, auch einen Teil seines Notgroschens in Gold oder andere Sachwerte zu investieren.

Quelle: www.pixabay.com


Wie das auch für Sie zu Top-Preisen, in LBMA zertifiziertes Gold möglich ist, zeigen Ihnen gerne unsere staatlich geprüften Beraterinnen und Berater.









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Montag, 12. November 2018

Trotz Mini-Zinsen: Geldvermögen der Österreicher wächst auf 625 Milliarden




Quelle: www.pixabay.com

Das Finanzvermögen der österreichischen Haushalte ist 2016 laut Nationalbank um 2,8 Prozent bzw. 17 Milliarden Euro auf 625 Milliarden Euro gestiegen. Die Österreicher haben angesichts höherer verfügbarer Einkommen wieder mehr gespart: Neu veranlagt wurden 13 Milliarden Euro, um 2,7 Milliarden Euro mehr als 2015. [...] Quelle: www.diepresse.com




Selbst dem größten Sparbuchfreund und Bausparfanatiker ist inzwischen klar, dass diese von je her guten und sicheren Produkte, nicht mehr ganz die Anforderungen vom klassischen Geldvermehren erfüllen!

Das selbst bei niedriger Inflation, Herr und Frau Österreicher alleine im Jahr 2017, ca. 4 Milliarden Euro durch Wertverlust an Vermögen erlitten, sollte selbst die größten Fans nachdenklich stimmen.

Das es heute sowohl moderne als auch sichere und flexible Veranlagungen, neben Bitcoins gibt, ignorieren die meisten trotzdem hartnäckig!

Fragen Sie doch unverbindlich unsere bestausgebildeten und geprüften Spezialisten wie man Ihre Veranlagungen einfach am und aktuellsten Stand der innovativen Möglichkeiten bringen kann.



Als Berater einer konzessionieren Wertpapierfirma, mit inzwischen Spezialisten fast in ganz Österreich fragen Sie einfach an und wir sagen Ihnen wo Ihnen der nächste Experte zur Verfügung steht!



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Donnerstag, 8. November 2018

Newsletter Quartal 3


2018: Ein Jahr vieler gesetzlicher Veränderungen!

Ob nun MIFID II, DSGVO, Geldwäsche-Richtlinie oder IDD..., Sie liebe KundInnen wurden oder werden von uns in diesem Jahr mit vielen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, welche teilweise zu Unsicherheiten, Fragen und natürlich mehr Bürokratie, sprich mehr Zettelwirtschaft (sheet happens...) geführt haben!

Auslöser dieser neuen Bestimmungen waren unter anderem die Datenskandale bei großen internationalen Konzernen als auch die Anlegerskandale, die bereits vor der Krise 2008 viele Anleger ihre Spuren hinterlassen haben, in neuester Zeit natürlich aber auch die vielen Betrugsfälle rund um Krypto-"Währungen", wobei diese von der aktuellen Gesetzgebung aufsichtsrechtlich noch gar nicht erfasst werden!

Dabei sollten wir alle gemeinsam aber nicht außer Acht lassen, dass all diese EU-Richtlinien, umgesetzt in nationales Recht wie z. B. WAG 2018, dazu beitragen sollen, Ihre Interessen als Kunden aber auch die Funktion einer hochwertigen, qualitativ erstklassigen Beratung durch unsere BeraterInnen zu verbessern!

Alle diese neuen Vorschriften führen dementsprechend zu einem erhöhten Beratungsaufwand, jedoch steht dieser Mehraufwand auch für mehr Sicherheit für KlientInnen und ist daher auch im Interesse aller seriösen Anbieter!

Auch bei uns hat sich der Dokumentationsaufwand sowohl für KundInnen aber auch bei unseren MitarbeiterInnen drastisch erhöht, doch haben wir es geschafft alles überschaubar zu gestalten und es auf das Notwendigste zu beschränken, damit der Aufwand für unsere KlientInnen nicht zu groß wird. Auch für unsere Berater haben wir es so lösen können, dass diese in Zukunft nicht nur noch Verwaltungsarbeit erledigen müssen, sondern Zeit für die wichtigen Dinge zu haben, nämlich Ihnen zur Seite zu stehen und bei aktuellen Themen, wie dem Dilemma sein Kapital im aktuellen Niedrigzinsumfeld real erhalten zu können (oder sogar zu vermehren) mit der notwendigen Erfahrung und Wissen eine bestmögliche Beratung zu bieten.

Fragen Sie einfach Ihre/n AnsprechpartnerIn und vielleicht können Sie sich bei der Gelegenheit sogar noch eine Jahresvignette für 2019 sichern.

Somit sagen wir, nach 15-Jahren
INVEST-CON
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute im Jahr 2018. 



Aktuelles - Personelle Änderungen in der Geschäftsführung
Wir stellen uns vor:

Im Zuge der gesetzlichen Änderungen im Jahr 2018 wurde auch bei der INVEST-CON das Verwaltungs-Team neu aufgestellt und somit freut es uns sehr in Zukunft 4 neue, absolute Spezialisten auf ihrem Gebiet, Vorstellen zu dürfen inkl. einen neuen Geschäftsführer.

Herr Dr. Georges Leser – interne Revision

Herr Heribert Laaber, CFP - Risikomanager

Dr. Bernhard Hofer - Pressekontakt

Herr Michael Schacherbauer - Gründungsmitglied und Schulungsleiter

Herr Michael Schacherbauer folgte Herrn Mag. Pammer in die Geschäftsleitung, nachdem dieser zur Athos Immobilien AG in den Vorstand wechselte.





Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.


Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.