Donnerstag, 30. November 2017

Bitcoin-System überholt 159 Länder im Stromverbrauch




Quelle: www.pixabay.com
„[…] Dass der Run (auf die Kryptowährung, Anm.) auch signifikante Folgen für die Umwelt hat, zeigt nun eine Schätzung von Power Compare. Dort kommt man zum Schluss, dass alleine Bitcoin-Mining mittlerweile einen höheren Stromverbrauch generiert, als 159 Staaten. […] Konkret soll der Stromkonsum […] derzeit schon über dem Niveau der Slowakei liegen. […] Mit diesem Wert hängt man zudem alle afrikanischen Staaten bis auf Südafrika, Ägypten und Algerien ab. […]Er liegt auch höher, als in zwölf US-Bundesstaaten. […] Man hat auf Basis des aktuellen Verbrauchszuwachses auch ein paar rein hypothetische Rechnungen angestellt. Würden auf der Welt keine neuen Kraftwerke mehr gebaut, so läge das "Bitcoin-System" im Oktober 2018 bereits auf dem Konsumationsniveau von Großbritannien, würde bis Juli 2019 die USA überholen und im Februar 2020 sämtlichen auf der Erde erzeugten Strom verbrauchen. (red, 23.11.2017) […]“ (Quelle: Der Standard)

Während in den großen Boulevardmedien momentan nur noch zum jeweils nächsten Rekordhoch bei Kryptowährungen und Bitcoins berichtet wird, haben sich beispielsweise bei der Digitalwährung "Mycoin" im Jahr 2017 alleine in Deutschland schon über 350 Mio. Euro "in Luft aufgelöst" und die Finanzmarktaufsicht gab auch schon im Sommer für den Kryptowährungsanbieter "Onecoin" eine Warnung heraus.
Das sollte einen doch sehr bedenklich stimmen, insbesondere unter dem Aspekt, dass sowohl in Asien als auch in Russland heuer schon wesentliche Beschlüsse gegen digitale Währungen gefallen sind.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aktuell eher noch auf klassische Sachwert-Veranlagung wie Immobilien oder Edelmetalle setzen, bis bei Bitcoins grundsätzliche, rechtliche und staatliche Rahmenbedingungen vorhanden sind.
Und sollte tatsächlich eine neue, staatlich anerkannte Kryptowährung eingeführt werden, so könnte es für viele kleine digitale Währungen sehr problematisch werden denn:



Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.


Dienstag, 28. November 2017

Gewinnspiel Oktoberfest




Viel Freude hatten unsere GeschäftspartnerInnen, KundInnen und Freunde des Hauses bei unserem Oktoberfest in der Kanzlei 1130 Wien.

Wie viele TeilnehmerInnen es tatsächlich waren - das haben die Herrschaften auf dem Bild, Herr Rechberger (li.) und Frau Sarang (re.), bei unserem Gewinnspiel erraten. In der Mitte sehen Sie den Kanzleileiter Herrn Sen. Consulter Brunner P. bei der Übergabe von jeweils einem 2-Gramm Goldbarren.

Auch wir hatten viel Freude bei der Ausrichtung und beim Mitfeiern und freuen uns schon jetzt auf das nächste Oktoberfest, gemeinsam mit Ihnen!





Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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Donnerstag, 23. November 2017

Bitcoin: unwirtschaftlich und umweltschädigend?



„[…]Die Kryptowährung Bitcoin verbraucht jährlich soviel Strom wie ein ganzes Land, der Oman. Sind Kryptowährungen eine Umweltsünde? […] Während sich Anleger über immer größere Renditen freuen, gibt es jedoch ein Problem: Bitcoin-Transaktionen kosten Strom, sehr viel Strom. Denn für die digitale Geldschöpfung und Transaktionen von Kryptowährungen werden gigantische Rechenzentren gebraucht. Eine einzige Bitcoin-Transaktion benötigt in etwa soviel Strom wie eine energiesparende Spülmaschine im Jahr ca. 245 Kilowattstunden. Der hohe Stromverbrauch der Kryptowährungen ist nicht nur ein ökologisches Problem, sondern auch ein ökonomisches. Denn eine Bitcoin-Transaktion würde in Deutschland umgerechnet rund 70 Euro Strom kosten, so die FAZ. […]“ (Quelle: Wallstreet Online)

Zwei Gründe, warum Bitcoin und die Blockchain die digitale Zahlungswelt nicht revolutionieren können:
      1.       Der Stromverbrauch
      2.       Die Kosten

1.       Stromverbrauch

 Aktueller Jahresstromverbrauch Bitcoin gegenüber verschiedenen Ländern in TWh.
Quelle: Eigenberechnung
Nachdem die Blockchain von Bitcoin für die Abwicklung von ca. 267 Mio. Transaktionen pro Jahr so viel Strom verbraucht, wie der Oman in einem Jahr, würde sie für die Abwicklung aller ca. 433.000 Mio. bargeldlosen Zahlungen weltweit (SWIFT, CHIPS und FEDWIRE) ca. zweimal den gesamten derzeitigen Weltstromverbrauch benötigen


Potentieller Jahresstromverbrauch Bitcoin bei Übernahme aller weltweiten
Zahlungsverkehrstransaktionen durch die Blockchain gegenüber verschiedenen Ländern in TWh.
Quelle: Eigenberechnung

Dieses Extrembeispiel zeigt schon die Unmöglichkeit des Verdrängens klassischer Währungen und Zahlungsverkehrsströme durch Kryptowährungen.

2.       Kosten
Auch aus der Sicht der Kosten pro Transaktion sind die klassischen Zahlungsverkehrssysteme der Blockchain überlegen. Während bei Bitcoin die Transaktion in Deutschland umgerechnet EUR 70,-- kostet, sind die Kosten bargeldloser Geldtransfers derzeit bereits wesentlich günstiger:
„[…] Elektronisch eingereichte Überweisungen und Lastschriften verursachen nur Kosten von etwa zwei Cent pro Transaktion, Scheckeinreichungen und beleggebundene Überweisungen zwischen 0,28 und 0,92 Euro pro Vorgang. Swift-Überweisungen kosten ca. 4,50 Euro pro Stück. […]“ (Quelle: Der Standard)

Diese Sachverhalte könnten auch in Zukunft Einfluss auf die Kursentwicklung von Bitcoin & Co. haben, sobald der erste Hype vorbei ist, die First-Mover Kasse gemacht haben und sich Ernüchterung bei den restlichen Investoren breit macht. Aber dazu mehr im nächsten Blogbeitrag.


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Dienstag, 21. November 2017

Erfüllungsgehilfen unterschätzen Haftungsrisiko



Quelle: www.pixabay.com

„[…] Vielen Wertpapiervermittlern und gewerblichen Vermögensberatern wird der Umstand, dass sie wegen einer Falschberatung direkt haften können, erst bewusst, wenn sie vom Gericht die Klage eines vermeintlich geschädigten, von ihnen in der Vergangenheit beratenen Anlegers erhalten. Eine solche Klage kommt für die meisten deshalb überraschend, weil sie sich jahrelang in Sicherheit gewogen haben, dass "ihr Haftungsdach" ohnedies den Kopf für die Beratungsfehler der Erfüllungsgehilfen hinhalten muss. […]Demnach haftet der Erfüllungsgehilfe dann, wenn dieser...
·         ein ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des Vertrags hatte
·         wenn bei den Vertragsverhandlungen im besonderen Maße persönliches Vertrauen  in Anspruch genommen wurde
·         wenn mit ihm zumindest schlüssig ein „Auskunftsvertrag“ nach § 1300 ABGB  zustande gekommen ist (siehe Kasten) oder
·         wenn das Verhalten des Erfüllungsgehilfen keinem Geschäftsherrn zugerechnet werden kann.
[…] Für den Erfüllungsgehilfen, der sich auf sein Haftungsdach verlässt, kann die Lage dann dramatisch werden, wenn über das Vermögen der Vertriebsorganisation, für die er tätig war, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Fall werden die Kunden des Finanzdienstleisters oft nur mit einer geringen Quote aus der noch vorhandenen Vermögensmasse befriedigt. Daher versuchen Anleger auch von anderen ihren Schaden ersetzt zu erhalten. […]“ (Quelle: Fondprofessionell, Brandl & Talos)

Gerade für Einzelberater oder  für kleine Firmen ist dieses Thema besonders heikel. Sowohl für die INVESTcon Finanzconsulting GmbH und auch für unsere Geschäftspartner ist bis heute kein Schadensfall schlagend geworden. Doch viele Kunden anderer Berater wurden Produkte von unseriösen Investmentbetrügern wie #madoff oder auch #avw vermittelt.

Wir konnten uns davor gänzlich schützen, daher haben wir auch noch nie im Regressfall etwas eingefordert bzw. haben auch wir im Verbund eine sehr günstige Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung. Und als Wertpapierfirma haben wir, wie nur wenige in Österreich, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für unsere Investmentberatung, auch wenn das gar nicht notwendig wäre. Somit ist unser Ziel, auch zukünftig nicht nur ein X-beliebiges Haftungsdach zu sein, sondern ein Partner im Qualitätsverbund, der einem den Rücken freihält und bereits im Voraus gemeinsam dafür kämpft, Probleme zu vermeiden!



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Donnerstag, 16. November 2017

Nicht auf den Bären warten



„[…] Anleger wollen oft erst nach dem nächsten Crash an der Börse investieren, um bei tiefen Kursen einzusteigen. Eine Börsenstudie zeigt: Das ist keine gute Idee. Man sollte stets so früh wie möglich mit dem Vermögensaufbau beginnen. […]


Wertentwicklung inklusive Dividenden; Logarithmische Darstellung; Zeitraum: 1926 bis 31.3.2017; Definition Bullenmarkt: startet am Tiefpunkt nach einem Abschwung von 20 Prozent oder mehr; Definition Bärenmarkt: startet vom Hochpunkt vor einem Abschwung von 20 Prozent oder mehr und dauert bis zum Tiefpunkt des Abschwungs; Quelle: First Trust. Hinweis: Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen.

[…]Der aktuelle Bullenmarkt ist das letzte türkise Dreieck in der Grafik. Es ist kein kleines Dreieck, aber auch kein besonders großes. Was das für den Einstieg an den Kapitalmärkten bedeutet? Dass es ein Trugschluss ist, aus dem Kursanstieg der vergangenen Jahre einen baldigen Crash abzuleiten. Die Hälfte aller früheren Bullenmärkte dauerte länger. Die Kurse stiegen im längsten Börsenboom sogar über gut 15 Jahre. Und die Börsen haben dabei weit höhere Gewinne abgeworfen als heute. Wer jetzt auf einen Kurseinbruch wartet, geht deshalb ein großes Risiko ein: an der Seitenlinie zu stehen und solche Wertzuwächse zu verpassen. Dieses Risiko ist nicht geringer einzustufen als die Gefahr, einen Abschwung zu erwischen.[…]“ (Quelle: Scaleable Capital)


Die Antwort auf die Frage: „Wann kommt der Bärenmarkt?“ (eine längere anhaltende Abwärtsbewegung an der Börse) kann unmöglich jemand kennen, da die Börse ja versucht, die wirtschaftliche Entwicklung vorweg zu nehmen. Das bedeutet aber: während die Unternehmen noch Rekorde bei ihren Gewinnen melden, könnte gleichzeitig der Einbruch an der Börse beginnen, da die Gewinnprognosen für die Zukunft bereits im Fallen begriffen sind.
Betrachtet man große Börsen- und Konjunktureinbrüche in unserer Vergangenheit, wie zB. die legendären Crashes von 1929, 1987, 2001 oder auch 2007, ist erkennbar, dass die Börsen immer in wenigen Tagen komplett eingebrochen sind. 2008 benötigten daraufhin die Börsen 10 Jahre, um wieder beim Ausgangswert anzulangen und 1929 benötigten sie sogar fast 30 Jahre.
Daher gibt es nur eine wirkliche sinnvolle Regel: Kontaktieren Sie regelmäßig unsere Spezialisten um gemeinsam zu entscheiden, wie aufgrund Ihrer aktuellen Lebenssituation weiter vorgegangen werden sollte.
Denn die Gewinnmeldungen der großen Börsenunternehmen gehen bereits wieder abwärts, wie zuletzt bei #Lufthansa und vielen anderen Fluggesellschaften oder auch bei vielen Banken wie gerade bei der #Erstebank.




Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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