Donnerstag, 19. März 2015

Gemeinsam erben kann böse enden

"[...] Klare Festlegungen, wer nach dem Tod was erbt, können viel Streit verhindern. Denn wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat, gilt die gesetzliche Erbfolge und hier gibt es dann womöglich mehrere Erben.[...] Jedem Miterben gehört der gesamte Nachlass. Es besteht also keine Zuordnung einzelner Gegenstände. [...] Auto, Haus, wertvolle Sammlungen, Schmuck und Ähnliches gehört allen zusammen. Hinzu kommt: Jeder kann mitbestimmen, mitverwalten. Daher kann aber auch jeder die anderen schikanieren, blockieren. Außerdem könne jeder die Versteigerung von Nachlassgegenständen erzwingen. [...]" (Quelle: N-TV)


Expertentipp 
Das Thema Erben ist leider in zweierlei Hinsicht unangenehm:
1. Es ist der Tod eines geliebten Verwandten oder Freundes zu verschmerzen und
2. ist wie bei dem Thema Pension oft mit großen finanziellen Einbußen oder Belastungen zu rechnen, wenn man nicht rechtzeitig vorgesorgt hat! 
Dazu kommt aktuell noch das Thema mit den Pflegekosten eines anderen Familienmitglieds, bei dem der Staat berechtigt ist, alle Erbteile vorrangig zu verwerten, um aktuelle oder zukünftige Pflegekosten zu begleichen! Dabei sind auch gleich mal ein Haus oder andere lang aufgebaute Familienschätze rasch aufgezehrt! Also, so unangehm es auch  ist, es ist sinnvoll unbedingt rechtzeitig das Erbe zu regeln. Oder sich zumindest von unseren Spezialisten rechtzeitig in Bezug auf die Pflegevorsorge und anderen biometrischen Risiken beraten zu lassen!

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

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