Dienstag, 27. Januar 2015

Fragen, die sich Franken-Kreditnehmer nun stellen müssen


"[...] 154.000 Franken-Kredite in Höhe von knapp 30 Mrd. Euro waren zuletzt aushaftend. Für Betroffene gilt es nun Ruhe zu bewahren und mit der Bank sprechen. Die Handlungsmöglichkeiten reichen von Konvertierung in Euro bis zu Aufstocken des Tilgungsträgers. "Zwangskonvertierung" darf es keine geben.
 

Betroffene sollen sich ihren Kreditvertrag erst einmal genau ansehen. "So kann im Einzelfall nachgeprüft werden, ob etwa Klauseln Konvertierungen oder die Leistung zusätzlicher Sicherheiten zur Folge haben."Banken dürfen aber ihre Kunden nicht zwingen, auf einen Euro-Kredit umzusteigen oder zusätzliche Sicherheiten auf den Tisch zu legen. [...]" (Quelle: Wirtschaftsblatt)

Die Frage "Konvertierung oder nicht?" sollte jeder einzelne Kreditnehmer genau analysieren, da jeder Kredit einzigartig ist. Der Zeitpunkt des Einstiegs in den Franken, die Laufzeit, die Art der Tilgung, ein eventueller Tilgungsträger, die Höhe des Kredits im Verhältnis zum Wert der Immobilie/Sicherheiten, die Höhe der Kreditrate im Verhältnis zum Haushaltseinkommen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Kreditnehmer sollten daher bei Pauschalaussagen vorsichtig sein, denn "[...] im Einzelfall benötigt man nun folgende Analyse:
  1. Wie hat sich das Grundgeschäft – sprich, der Wert der Immobilie - seit Beginn entwickelt? Das ist deshalb relevant, weil man sie ohne den Kredit nicht hätten kaufen können.
  2. Wie hat sich bei einem FX-Kredit der Euro-Gegenwert der Ausleihung entwickelt?
  3. Wie haben sich die Zinsen seit Start entwickelt, und was wurde mit der Zinsersparnis gemacht?
  4. Wie sieht die Entwicklung des Tilgungsträgers aus?
  5. Wie viel Zeit bleibt noch bis zur Endfälligkeit des Kredits?
  6. Besteht während der Restlaufzeit des Kredits die Möglichkeit, in einem höheren Maß als bisher für die Tilgung vorzusorgen? [...]"
    (Quelle: Fondsprofessionell)
Expertentipp:
Wenn sogar sonst mehr als vorsichtige Politiker sich so klar gegen eine Umschuldung aussprechen und der Konsumenten Schutz meint, die Banken haben keine Chance jemanden zum Umschulden zu zwingen, sollten Sie sich, wenn Sie sich auch Sorgen machen, unbedingt unabhängig beraten lassen. Und da wir persönlich weder davon profitieren, wenn Sie den Frankenkredit belassen oder ihn in Euro umschulden, sind Sie hier auf der ganz sicheren Seite. Fragen Sie uns unverbindlich und bei uns ist für Sie das Erstgespräch auch kostenlos.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen