Donnerstag, 6. Juli 2017

WGKK: Auf Versicherungsschutz nach der Matura achten

Quelle: pixabay.de
"[...]Mitversicherung erfolgt nicht in allen Fällen automatisch!

[...] Tausende [...] Schülerinnen und Schüler erhalten dieser Tage ihr Maturazeugnis und schließen damit ihre Schulausbildung ab. Viele werden nicht sofort in das Berufsleben einsteigen, sondern zunächst ihren Präsenzdienst beim Bundesheer oder Zivildienst leisten oder im Herbst ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium beginnen. In jedem Fall ist nun darauf zu achten, dass der Krankenversicherungsschutz lückenlos weiterbesteht.
Prinzipiell sind Kinder bis zum 18. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert. Mit dem 18. Geburtstag wird die Mitversicherung [...] automatisch verlängert, wenn vom Finanzamt ein weiterer Anspruch auf Familienbeihilfe zuerkannt wurde. Dazu muss zuvor ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden. [...]" (Quelle: Tagesbote)



Expertentipp:
Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung sondern auch bei der privaten Kranken-, Unfall- oder Haushaltsversicherung kann es zu einem Handlungsbedarf nach Abschluß der Schulausbildung der Kinder kommen. Achten Sie auf eventuelle Fristen und fragen Sie unsere Spezialisten!



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