Donnerstag, 3. Juli 2014

Der Patient ist vorerst stabil

Nach drei Jahren und 78 Mrd. Euro an Hilfsgeldern verlässt Portugal den Rettungsschirm. Das Land hat abgespeckt, aber der Schuldenberg wächst weiter.

Portugal hat offiziell den sogenannten Rettungsschirm der EU-Partner verlassen. Es hat drei Jahre gedauert und insgesamt 78 Mrd. Euro gekostet: Aber Portugal kann wieder auf eigenen Beinen stehen – wie die erfolgreiche Auktion von Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit Ende April schon gezeigt hat.

Aber während die Freude in Lissabon und Brüssel groß ist – die Arbeit ist keinesfalls getan. Noch liegt der Patient auf der Intensivstation, aber zumindest ist sein Zustand inzwischen stabilisiert, und die Ärzte sind sich über die Behandlung einig. Auch die Rezession scheint überwunden: Sank die Wirtschaftsleistung 2013 noch um 1,4 Prozent, so erwartet man für heuer ein Wachstum von 1,2 Prozent.
„Durch Verschwendung und das Ausgeben von Geld, das wir gar nicht haben, unternehmen wir nichts für das Wohlergehen der Portugiesen“, sagte Parlamentsminister Luis Marques Guedes. Portugal hat seine Staatsausgaben seit 2010 um zwölf Mrd. Euro gesenkt und durch den Verkauf von Anteilen an ehemaligen Staatsunternehmen wie der Post oder mehreren Energieversorgern rund 8,1 Mrd. Euro eingenommen – drei Mrd. mehr, als im Rettungsprogramm vorgesehen waren.

Das grundlegende Problem ist freilich längst nicht gelöst: Portugal schiebt einen Schuldenberg von 214 Mrd. Euro vor sich her – das entspricht 129 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes. In Europa tobt derweil eine Debatte über die Gefahren einer Deflation in der Eurozone – also fallender Preise. In Portugal liegt die Inflationsrate derzeit bei minus 0,1Prozent. Zum Vergleich: Österreich verzeichnet mit 1,6 Prozent derzeit die höchste Inflationsrate in Europa. Im Kern der Eurozone gibt es also keine Deflationsgefahr.

Die EZB muss diesen Riss, der durch Europa geht, irgendwie kitten. Sollte die Deflation im Süden problematisch werden, könnte auch Deutschland weiteren geldpolitischen Lockerungen zustimmen. Die Deflation im Süden ist auch ein logischer Teil des Anpassungsprozesses innerhalb der Eurozone – und für die aus der Zeit nationaler Währungen die Plage der Inflation gewohnten Südeuropäer sicher nicht das größte Übel.
(Quelle: Die Presse)


Die EU Krise scheint nun endgültig ein Ende zu finden und die Börsen feiern ein Alltime High nach dem anderen. Aber wenn man nach einer alten Börsenweisheit geht, ist nach der Krise vor der Krise. Daher sollte man auf jeden Fall Gewinne absichern und auch das Portfolio eventuell neu ausrichten. Sogar die EZB hat schon vor einem Einbruch gewarnt. Ihr Investcon Spezialist berät Sie gerne dabei.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Dienstag, 1. Juli 2014

Versicherung, die verunsichert

Nach einem Wohnungsbrand stand eine Familie auf der Straße. Dennoch zahlte die Versicherung 14 Monate lang grundlos nicht aus – bis „Die Presse“ auf den Fall stieß.

Das Erlebte hat den betroffenen 40-jährigen Immobilienmakler emotional und finanziell an die Grenzen des Erträglichen gebracht. Passiert war folgendes: Zuerst nahm ihm ein Brand Lebensgefährtin und Wohnung. Danach ließ die Versicherung ihn und die zwei Töchter trotz mehrfacher Zusage zur Schadensdeckung fast 14 Monate lang anrennen– und lehnte die Auszahlung schließlich ab. Purzner stand kurz vor der Pfändung. Bis „Die Presse“ die verantwortliche Raiffeisen-Versicherung um eine Stellungnahme für ihr Verhalten bat. Dann folgte der Kurswechsel. Aber wie kam es überhaupt so weit?

Begonnen hat der Leidensweg der Familie am 1. April 2013. Es war die Nacht auf Ostermontag, als die gemeinsame Wohnung im niederösterreichischen Achau brannte. Sie brannte, weil Purzners Lebensgefährtin, Michaela W., vermutlich betrunken und unter dem Einfluss starker Psychopharmaka mit einer Zigarette in der Hand auf der Couch eingeschlafen war und in den Brandgasen erstickte.  Die Erkrankung war übrigens der Grund dafür, warum die Staatsanwaltschaft später kein fahrlässiges Verschulden für den Brand feststellte.

Die Versicherung sagte ihm mündlich rasche Hilfe zu. Voraussetzung: Die – in einem solchen Fall vorgeschriebenen – Erhebungen der Staatsanwaltschaft ergeben kein vorsätzliches oder fahrlässiges Herbeiführen des Feuers. Das dauerte. Dreieinhalb Monate später gab die Behörde der Versicherung grünes Licht.

Und die Versicherung? Die begann auf Zeit zu spielen. Zwar hatte ein Sachverständiger die abzugeltende Schadenssumme in der Höhe von 94.050 Euro ermittelt, trotzdem wollte Raiffeisen noch mehr. Da die Polizze auf den Namen der Verstorbenen lief, und diese mit Purzner nicht verheiratet war, verlangte man nun den Einantwortungsbeschluss aus dem Verlassenschaftsverfahren. Liege der vor, dann werde man überwiesen. So steht es in einem Schreiben der Raiffeisen an den verantwortlichen Notar.
Der Einantwortungsbeschluss kam, das Geld jedoch blieb aus. Raiffeisen verlangte mehr, und das inzwischen acht Monate nach dem Brand. Nun sollte Purzner die Bestätigungen des Pflegschaftsgerichts bringen, dass er die Erbteile der Kinder für die Wiederbeschaffung einer Wohnung verwenden durfte. Wieder übermittelte Purzner der Versicherung die verlangten Dokumente, und wieder vergingen drei Monate.

Dann teilte der Anwalt der Versicherung mit, dass den beiden Töchtern „unpräjudiziell“ zusammen 10.741,44 Euro zugesprochen würden. Gnadenhalber, sozusagen. Die Auszahlung des Restbetrags an Purzner lehnte man (grundlos) ab. Diesem blieb nur noch der Weg eines Zivilprozesses, die dafür nötigen Vorleistungen an das Gericht konnte er sich aber nicht mehr leisten. Im Zuge der Recherchen wollte „Die Presse“ von Raiffeisen den Grund für das Nein erfahren. Tatsächlich gab es keinen. Unter den Augen der Medienöffentlichkeit kam es innerhalb von zwei Tagen zum Kurswechsel. Inzwischen wurde die Hälfte der Schadenssumme überwiesen.
(Quelle: Die Presse)


Dass die Raiffeisen Versicherung nicht auszahlt, ist sicher nur einer von vielen Fällen. Denn eine Versicherung ist auch nur ein Unternehmen, das einfach Gewinne erzielen will! Darum sollten Sie unbedingt immer bei Versicherungsangelegenheiten einen Berater einschalten, der für Sie arbeitet und Sie unterstützt, dass Sie auch sicher Ihre Ansprüche zu erhalten !

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Montag, 30. Juni 2014

So veranlagt Österreichs Versicherungswirtschaft

Die Anlagen der heimischen Versicherer sind 2013 weiter gewachsen. Sie erreichten eine Summe von 85,5 Milliarden Euro. Einschließlich Anlagen in Fonds- und Indexgebundener sowie Zukunftsvorsorge beliefen sich die Vermögenswerte auf 105,4 Milliarden Euro. Größeres Gewicht kam 2013 wieder Schuldverschreibungen zu. 

Im Detail zeigen sich gegenüber 2012 zum Beispiel bei der Anlageklasse „Schuldverschreibungen“ Veränderungen. Ihr Volumen erhöhte sich nach drei Jahren rückläufiger Tendenz wieder, und zwar um 5,2 Prozent. Es nähert sich damit der 40-Milliarden-Euro-Marke.
Mit einem Anteil von 46,3 Prozent an den Anlagegruppen (2012: 44,7 Prozent) entfällt auf Schuldverschreibungen das mit Abstand größte Stück des 85,5 Milliarden Euro großen Anlageklassen-Kuchens.

Plus bei Fonds- und Indexgebundener sowie Zukunftsvorsorge

Betrachtet man die Kapitalanlagen in der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung, so zeigt sich ein Wachstum von 5,58 bzw. 1,71 Prozent.
Größer fiel die Zunahme mit 11,56 Prozent bei den Kapitalanlagen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge aus.
(Quelle: Versicherungsjournal)

Welches Vorsorgeprodukt für Ihre persönlichen Verhältnisse am besten passt, zeigen Ihnen gerne unsere Experten.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Freitag, 27. Juni 2014

Warum Deflation guttut

Was soll daran so schlimm sein, wenn unsere Kaufkraft steigt? Die Furcht vor Deflation wird nur von Eigeninteressen geschürt.

Um ein Prozent steigen die Preise in Deutschland; in der Euro-Zone sind es sogar nur 0,5 Prozent. Da droht der Übergang von der Inflation zur Deflation. Schon überlegt die Europäischen Zentralbank (EZB), ob sie noch mehr faule Anleihen von Banken, Staaten und Unternehmen aufkaufen soll. Das pumpt Geld in die Welt, und dieses Geld soll Preise und Wachstum antreiben. Etwas Inflation ist gut, Deflation böse, so die herrschende Lehre.

Aber was ist Deflation? Der milde Winter und niedrige Energiepreise dämpfen weltweit den Anstieg der Preise – mit Ausnahme des von der Energiewende geplagten Deutschlands. Aber wem schadet es in Mailand, Paris oder London, wenn er weniger für Öl oder Gas an Ölscheichs oder Gazprom bezahlen muss? Das ist sogar großartig, so bleibt den Verbrauchern Geld übrig für Restaurant, Reisen oder Konsum. Deflation bewirkt Wohlstandswunder für Konsumenten und Lohnbezieher.

Deflationswarner sehen das anders. Wenn alles jeden Tag billiger wird, kauft niemand heute, sondern verschiebt auf morgen. Dazu kommt: Im Supermarkt sinken die Preise schneller als die Löhne, die wegen der Arbeitsverträge unbeweglich sind. Deshalb könnten die Unternehmensgewinne sinken, Pleiten zunehmen, die Wirtschaft in einen Abwärtsstrudel ziehen. Das ist schon einmal beobachtet worden, nämlich in den USA 1929 bis 1933. Damals sank das Preisniveau um bis zu zehn Prozent im Jahr und lähmte die Wirtschaft. Aus dieser Zeit rührt die Deflationsangst der Amerikaner, das Gegenstück zur Inflationsfurcht der Deutschen. Aber die Deflation der Dreißigerjahre wurde dadurch ausgelöst, dass viele Banken pleitegingen und somit immer weniger Geld und Kredite zur Verfügung standen. Die Bankenrettung in der Finanzkrise 2009 wurde daher zu Recht damit begründet: Es musste der Kollaps des Bankensystems und ein Deflationsschock verhindert werden.

Mittwoch, 25. Juni 2014

Vermögen: Fünf Prozent besitzen mehr als die Hälfte

In Österreich sind Vermögen noch ungleicher verteilt als bisher angenommen, das ergibt eine neue EZB-Berechnung.

Die Reichsten vereinen einen größeren Anteil des Vermögens auf sich als bisher angenommen: Zu diesem Schluss kommt eine neue Berechnung aus der Europäischen Zentralbank (EZB). Ergebnis für Österreich: Die wohlhabendsten fünf Prozent der Haushalte besitzen demnach zwischen 52 und 59 Prozent des privaten Nettovermögens.

Ein EZB-"Working Paper" geht von ähnlichen Dimensionen aus: Es setzt nicht nur den Anteil der obersten fünf Prozent, sondern auch jenen des Top-Hundertstels höher an als bisher ausgewiesen: Das reichste Prozent besitzt demnach nicht bloß 23 Prozent, sondern 30 bis 41 Prozent des Nettovermögens (Schulden abgezogen).

Von zehn genannten Staaten bescheinigen die Daten nur den USA höhere Vermögenskonzentration. Die angeführten EU-Länder - etwa Deutschland, Frankreich, Italien oder die Niederlande - hängt Österreich  diesbezüglich ab.
(Quelle: Der Standard)

Leistbare und ertragreiche Wege zum Vermögensaufbau zeigt Ihnen Ihr Invest-Con Berater.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Mittwoch, 18. Juni 2014

Uniqa: „Regierung enteignet hunderttausende Österreicher”

Das geplante Hypo-Sondergesetz sorgt für Verärgerung in der Versicherungswirtschaft. Die Uniqa spricht von Enteignung, die Beamtenversicherung von einem schwerwiegenden Verlust des Vertrauens in die Haftung eines Bundeslandes. Uniqa-Chef Andreas Brandstetter will „alle gebotenen rechtlichen Schritte einleiten“.


Vor wenigen Tagen hatte sich der Ministerrat auf ein Sondergesetz für die Hypo Alpe Adria geeinigt. „Das Gesetz soll im Interesse des Steuerzahlers die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte der Bank sowie eine Beteiligung von Alteigentümern und Nachranggläubigern an den Kosten der Hypo-Lösung gewährleisten“, hieß es in einer Mitteilung des Finanzministeriums.

Nachrangverbindlichkeiten mit Länderhaftung Kärntens sind im Ausmaß von nahezu einer Milliarde Euro betroffen. „Die Landeshaftung für diese spezifischen Verbindlichkeiten erlischt durch das Gesetz“, erklärte das Ministerium.

„Waren niemals Spekulationspapiere“

Andreas Brandstetter ist über den Regierungsplan alles andere als erfreut. In der am Montag erschienenen Ausgabe des Magazins „Profil“ macht der Vorstandsvorsitzende der Uniqa Insurance Group AG seinem Ärger Luft.
„Diese Hypo-Anleihen waren niemals Spekulationspapiere. Wir sind verpflichtet, den Deckungsstock in mündelsicheren Papieren zu veranlagen. Die Hypo-Anleihen mit Landeshaftung waren genau das.“
Laut Brandstetter, berichtet „Profil“, wären allein bei der Uniqa 1,1 Millionen Lebenspolizzen von einem Ausfall betroffen, wenn auch in geringem Ausmaß.

„Verfassungs- und EU-rechtswidrig“

„Die Regierung enteignet damit nicht etwa Finanzspekulanten, sondern hunderttausende Österreicher“, so Brandstetter. Es handle sich um ein verfassungs- und EU-rechtswidriges Gesetz, „gegen das wir alle gebotenen rechtlichen Schritte einleiten werden.“
Die Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe hält fest, „dass die Anleihen mit Garantien der öffentlichen Hand und somit mündelsicher – für den Deckungsstock der Lebensversicherung geeignet – ausgegeben wurden“, schreibt „Profil“. Der Konzern will gegebenenfalls „mögliche Schritte abwägen“.
(Quelle: Versicherungsjournal)

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Veranlagungen oder Versicherungen davon betroffen sind, vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Spezialisten.


Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

 

Freitag, 13. Juni 2014

Lebensversicherungen: Garantiezins soll sinken

Das Niedrigzinsniveau trifft die Lebensversicherungen.


Der Garantiezins, den Versicherungen ihren Kunden höchstens versprechen dürfen, wird für neue Verträge ab 2015 auf 1,5% sinken, nach zuletzt 1,75%. Eine entsprechende Novelle zur Höchstzinssatzverordnung geht demnächst in Begutachtung, bestätigte die Finanzmarktaufsicht.
(Quelle: APA)

Wie Sie Ihr Kapital ertragreich veranlagen können, zeigen Ihnen gerne unsere Experten.

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.