Donnerstag, 1. Februar 2018

Wann kommt die Korrektur?




Dow Jones Industrial, Monatschart, Quelle: tradingview.com


 „[…] Wir sehen den Monatschart des Dow Jones Industrial. Wie man unschwer erkennen kann, befinden wir uns derzeit in einer nie da gewesenen Rally, die ein Hoch nach dem anderen übertrifft. Es stellt sich die Frage: Wie lange dauert es noch, bis der Markt (unter Umständen heftig) korrigiert? […]
Derzeit gibt es noch keine konkreten Anzeichen für einen Zusammenbruch. Wir befinden uns nun seit mehreren Jahren in einem Bullenmarkt und müssen schon allein deswegen damit rechnen, dass dieser irgendwann endet. […]

Woher der Auslöser kommt, aus den USA, Nordkorea, Indien, Sibirien oder Alaska, ob es die "Bitcoin-Blase" ist, oder ein Öl-FlashCrash, oder ob es eine "self fulfilling prophecy" sein wird, spielt […] keine Rolle. Es interessiert nicht, wer im Nachhinein gesehen "Schuld" ist.

Wichtig ist die Möglichkeit, dass es irgendwann soweit kommt (es kann natürlich auch durchaus noch 3-5 Jahre dauern), und dass man dann darauf vorbereitet ist.[…]“
(Quelle: tradingview.com, Evan_Moe_Money)
INVEST-CON Expertentipp:
Die Volatilität ist derzeit an den Märkten sehr niedrig, aber rechnen Sie mit einem Anstieg derselben, auch wenn dies unter Umständen erst in den nächsten Wochen oder Monaten geschehen kann. Fragen Sie unsere Experten, wie Sie diese Marktsituation nutzen und vorhandene Gewinne absichern können.


Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVESTcon Berater.

Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.invest-con.at.

Dienstag, 30. Januar 2018

FMA stellt Mobile App für Sicherheits-Check von Finanzanbietern vor



Quelle: www.pixabay.com

Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre Unternehmensdatenbank sowie ihre Vermittler-Abfrage, die schon bisher über die FMA-Website abrufbar waren, für mobile Endgeräte optimiert und stellt diese allen Finanzinteressierten ab sofort auch als Mobile App zur Verfügung. Der neue, kostenlose Service soll insbesondere Kleinanleger und Verbraucher in die Lage versetzen, unmittelbar die Berechtigungen von Finanzanbietern zu überprüfen und so unseriöse Angebote besser zu erkennen. […]
Wie auch jüngste Problemfälle zeigen, ist es Privatanlegern anzuraten, sich bei Investments in Anlageprodukte von konzessionierten Finanzdienstleistungsunternehmen beraten zu lassen. Damit ist bedarfsorientierte, qualitätsvolle Beratung und Information über Risken und Chancen sichergestellt, weil die konzessionierten Finanzdienstleistungsunternehmen beaufsichtigt sind und die strengen Standards, beispielsweise der MiFiD, einhalten müssen.  […]“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, „Fehlt eine entsprechende Konzession oder liegt gar eine Investorenwarnung vor, ist es besser, die Finger von der Veranlagung zu lassen.“ […]
Die neue, kostenlose FMA-App steht unter https://www.fma.gv.at/fma-app/ in einer iOS- und Android-Version zum Download bereit.“ (Quelle: FMA)

INVEST-CON Anlageberatung
Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne für Ihre Veranlagungsfragen zur Verfügung.



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Dienstag, 23. Januar 2018

Büroeröffnung Gmunden


Wir freuen uns, Sie über unseren neuen Standort im oberösterreichischen Salzkammergut informieren zu dürfen.
Herr Consulting Direktor M. Falkner und staatlich geprüfter Wertpapiervermittler C. Henter werden dieses Büro leiten, um unsere Kundinnen und Kunden auch im südwestlichen Teil Oberösterreichs bestens zu betreuen!

Termine können Sie unter Tel.-Nr.: +43 732 30 20 75 - 0 oder E-Mail-Adresse: office@invest-con.com vereinbaren!

Die Adresse inkl. Anfahrtsplan finden Sie hier: Kontakt






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Donnerstag, 18. Januar 2018

FMA begrüßt europäische Einigung, künftig auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zur Prävention der Geldwäsche einzubeziehen



Quelle: www.pixabay.com

„[…] Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. […] (Anm.., Es wurde) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:

  • Tauschbörsen für Virtuelle Währungen fallen dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn sie den Umtausch Virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. […]
  • „Wallet Provider“, also die Anbieter elektronischer Geldbörsen, […] fallen auf jeden Fall unter die Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie.
  • Darüber hinaus sind solche Anbieter künftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen.

Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben. […]“ (Quelle: FMA)




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Dienstag, 16. Januar 2018

Die Immobilienzocker sind zurück


Quelle: www.pixabay.com

„[…]Zehn Jahre nach der Häuserkrise wird am amerikanischen Immobilienmarkt wieder exzessiv spekuliert. Insider warnen: Wenn jeder zockt, ist der Boom meistens schon vorbei. […]
In den USA grassiert wieder das Häuserfieber. Gemeint ist ein Geschäftsmodell, auch Haus-Flipping genannt, bei dem Immobilien schnell hintereinander ge- und verkauft werden - immer mit Profit. Meistens wechseln die Objekte zweimal innerhalb eines Jahres den Besitzer. […]Bei einem Flip macht der Investor im Schnitt heute 61.000 Dollar Gewinn. Vor acht Jahren waren es laut der Researchfirma ATTOM Data Solutions lediglich 19.000 Dollar. Der Markt wächst dramatisch. Insider warnen bereits vor einer gefährlich prallen Blase. […]“ (Quelle: N-TV),

Die alte Börsenweisheit "nach der Krise ist vor der Krise" dürfte auch nach dem Platzen der Immobilienblase 2008 in den USA schon wieder passender sein denn je.
Die Immobilienpreise haben weltweit auch in Entwicklungsländern oder den Emerging Markets wie Brasilien mit Rio de Janeiro und São Paulo sowie Russland mit Moskau uvm. unerschwingliche Preise erreicht.

Die Höhe der Immobilienpreise hat vor allem einen Grund: weder in Staatsanleihen noch in anderen festverzinslichen Investments gibt es eine Möglichkeit, auch nur annähernd die Inflation zu schlagen und so werden, solange keine fundamentalen Änderungen in der Weltwirtschaft passieren, Sachwerte wie Immobilien - Grundstücke oder Edelmetalle etc. wahrscheinlich weiter steigen.

In den USA könnte die Zinswende jedoch bereits eingeleitet worden sein. Und dann kann es mit der Korrektur relativ rasch vorangehen.
Ob es wieder soweit wie im Jahr 2008 kommen wird, dass mit dem Platzen der Immobilienblase weltweit die Immobilienpreise einbrechen oder ob es zu einem langfristigen Anstieg der Preise wie z.B. in Japan seit 20 Jahren kommt – da aufgrund der hohen Verschuldung des Staates kein wirklicher Umstieg in der Zinspolitik möglich ist, ist unklar aber es wäre beides gut möglich und in beiden Fällen wäre es ein großes Problem, nicht richtig abgesichert zu sein.

Daher fragen Sie dringend unsere Spezialisten, wie sie auf der sichern Seite bleiben können!



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