Sonntag, 18. Oktober 2020

Nachhaltige Finanzierung - ESG

 Nachhaltige Finanzierung - ESG

"Nachhaltige Finanzierung" (Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums bzw. "Sustainable Finance"). Der Plan folgt dem Pariser Klimaabkommen 2016 und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Die ersten umfassenden Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans Sustainable Finance veröffentlichte die Kommission im Mai 2018.

Nachhaltige Geldanlage hat die Nische verlassen und steht vermutlich erst am Anfang einer großen ökologischen Bewegung. Die EU sorgt sich nicht nur um die Umwelt, sondern setzt auch vermehrt auf nachhaltige Veranlagungen. Die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung werden zu Ratingzwecken derzeit unter dem Überbegriff ESG gebündelt (Environmental, Social and Governance). Die Europäische Union möchte das Thema Nachhaltigkeit weiter vorantreiben und wird bestrebt sein, über die nächsten Jahre einheitliche Richtlinien zu schaffen.

Hier mehr über den Begriff ESG erfahren!


Die EU-Initiative wird eine Art Kettenreaktion auslösen:

Finanzberater sollen in Zukunft verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfragen. Diese Verpflichtung soll zügig in MiFID II und IDD eingearbeitet werden und spätestens ab 2020 gelten.

Auch an den Börsen ist der Trend für nachhaltige Veranlagungen erkennbar. Anleger sollten jedoch vorsichtig sein, da der Begriff Nachhaltigkeit keiner einheitlichen Definition unterliegt. Nicht überall, wo Nachhaltigkeit draufsteht, ist also auch tatsächlich nur Nachhaltiges drin.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat Nachhaltigkeit folgendermaßen definiert: "Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen.".Diese Punkte wurden in der Folgezeit unter dem Überbegriff ESG (Environmental, Social and Governance) gebündelt. Übersetzt bedeutet dies, dass die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf dem Prüfstand stehen und von den Nach-haltigkeitsratingagenturen genaustens unter die Lupe genommen werden.

Nutzen Sie deshalb noch die Aktion zur Überprüfung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung bis Jahresende.

 

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.





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